Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 661/2020 vom 19.10.2020

Grundsätze guter Unternehmungs- und Beteiligungsführung für den Bund

Das Bundeskabinett hat am 16.09.20 die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes verabschiedet. Die Grundsätze bestehen aus dem an die Unternehmen adressierten Public Corporate Governance Kodex des Bundes und den an die Beteiligungsführung adressierten Richtlinien für aktive Beteiligungsführung. Die bisher daneben geltenden Berufungsrichtlinien wurden in die Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung integriert.

In den neuen Grundsätzen wird die Vorbildrolle der Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie die damit verbundene Verantwortung der Unternehmensorgane und der Beteiligungsführung herausgestellt. Kernelement ist die Implementierung einer aktiveren Beteiligungsführung, die stärker als bisher auf das wichtige Bundesinteresse an den Unternehmen fokussiert ist und regelmäßig überprüft, ob die mit der Beteiligung verfolgten Ziele auch erreicht werden. Neben der Implementierung eines Standards für die Erfolgskontrolle beinhalten die Grundsätze auch klare Regeln für die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung.

Die Grundsätze sollen insbesondere dazu beitragen,

  • einen kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung der Unternehmens- und der Beteiligungsführung der Unternehmen mit Bundesbeteiligung zu gewährleisten,
  • die Transparenz der Unternehmen mit Bundesbeteiligung zu erhöhen und damit auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu stärken, und
  • Standards für das Zusammenwirken von Gesellschafter(n), Überwachungsorganen und Geschäftsführung sowie für die Wahrnehmung der Beteiligungsführung durch die damit befassten Stellen der Bundesverwaltung festzulegen.

Die Grundsätze bzw. das umfassende Dokument sind zu finden unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/grundsaetze-beteiligunsfuehrung-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=1 .

Hintergrund

Die Grundsätze des Bundes basieren auf dem sog. Public Corporate Governance Musterkodex (D-PCGM), den eine Expertenkommission, bestehend aus Wissenschaftlern und Praktikern der Verwaltung beziehungsweise öffentlichen Unternehmen, Anfang Januar 2020 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt hat. Er kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://pcg-musterkodex.de/musterkodex.

Der Musterkodex befasst sich mit dem Ordnungsrahmen und der Steuerung von Organisationen der öffentlichen Hand mit eigener Wirtschaftsführung und wendet sich auch an die Kommunen und an die Unternehmen selbst. Er stellt Grundsätze zur verantwortungsvollen Steuerung, Leitung und Aufsicht von und in öffentlichen Unternehmen zusammen, die sich laut Expertenkommission in der Praxis und nach wissenschaftlichen Analysen einschlägig bewährt haben. Umgangssprachlich werden entsprechende Kodizes auch als „Spielregeln guter Unternehmensführung“ bezeichnet. Ziel ist es, Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit von kommunalen Unternehmen und Einrichtungen sicherzustellen sowie das öffentliche Interesse und einen angemessenen Einfluss der öffentlichen Hand zu gewährleisten. Der D-PCGM versteht sich als „Muster“ im Sinne einer Leitlinie bzw. Vorlage oder auch als Handreichung und „Instrumentenkasten“. Er macht Ausführungen zu den Aufgaben und Rollen von Gesellschaftern, dem Beteiligungsmanagement in der Gemeinde, den einzelnen Organen der Gesellschaft, zum Risikomanagement, zum Jahresabschluss und dessen Prüfung sowie zur Transparenz gegenüber den Bürgern. Er soll Städten und Gemein-den somit als Grundlage und Unterstützungsangebot dienen, einen für sich passenden Kodex zu etablieren beziehungsweise zu evaluieren. Hierdurch sollen Verhaltensweisen bei öffentlichen Unternehmen etabliert werden, durch die das Vertrauen der Bevölkerung in deren Arbeit bzw. Auftragsvergabe gestärkt werden.

Bewertung

Kommunale Unternehmen genießen ein sehr hohes Vertrauen in der Bevölkerung. In den meisten kommunalen Unternehmen besteht bereits heute ein hohes Maß an Transparenz. Dieses gilt es zu verfestigen oder sogar noch auszubauen. Insofern ist der D-PCGM eine hilfreiche Grundlage, um sich diesbezüglich auch formal und solide aufzustellen und sich präventiv vor Kritik zu schützen.

Wichtig ist, dass der D-PCGM sich als Angebot versteht, der entsprechend der Größe der Gemeinde und den Bedürfnissen vor Ort angepasst werden kann. Daher stellen der Public Corporate Governance-Musterkodex oder Compliance-Regeln in Unternehmen lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung dar, eine Bindung für die Selbstverwaltung bedeuten diese jedoch nicht. Zudem ist zu berücksichtigen, dass viele Entscheidungen häufig politisch gesteuert sind. Daher ist es wichtig, dass die Politik bei Verabschiedung des Kodex immer eingebunden wird. Ein solcher Musterkodex sollte allerdings nicht in die operative Arbeit eingreifen und mittelbar die Rolle des Aufsichtsrates schwächen. Hingewiesen sei auch darauf, dass dieser Musterkodex jedoch keine Anwendung auf die kommunal getragenen Sparkassen finden kann, da er hier nicht passend ist und stellenweise im Widerspruch zu den jeweiligen Landes-Sparkassengesetzen steht (zum Beispiel die Beschlussfassung im Kreditausschuss betreffend).

Voraussichtlich Anfang des Jahres 2021 will die Experten-Kommission eine überarbeitete Fassung des Musterkodex veröffentlichen.

Die oben genannten Aktivitäten im Bund signalisieren, auch mit Blick auf das geplante Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (vgl. dazu Mitteilung vom 19.10.2020), die Absicht des Bundes, den Verhaltenskodex für öffentliche Unternehmen langfristig zu etablieren. Insofern empfiehlt es sich, Vorbereitungen für eine mögliche Umsetzung auf kommunaler Ebene zu treffen.

Az.: 28.11.-002/002 we

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