Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 151/2021 vom 02.03.2021

Bundesbedarfsplan Stromnetzausbau bis 2030 beschlossen

Am 12. Februar 2021 hat der Bundesrat der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes zugestimmt, nachdem der Bundestag die Gesetznovelle am 28. Januar 2021 beschlossen hatte. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf bereits am 23. September 2020 verabschiedet.

Der Bundesbedarfsplan ist das zentrale Instrument für den Ausbau der Stromnetze auf Übertragungsebene und als Anlage im Bundesbedarfsplangesetz enthalten. Mit dem Netzentwicklungsplan 2019-2030 (NEP) haben die Übertragungsnetzbetreiber ermittelt, welcher Netzausbaubedarf bis zum Jahr 2030 besteht, unter anderem um das Klimaziel der Bundesregierung von 65 Prozent Erneuerbaren Energien im Jahr 2030 zu erreichen. Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde hat den Netzentwicklungsplan 2019 - 2030 geprüft und bestätigt.

Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes erarbeitet. In den Bundesbedarfsplan werden weitere Vorhaben aufgenommen, deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlichen Bedarf die Bundesnetzagentur bei der Prüfung des Netzentwicklungsplans festgestellt hat.

Grüner Strom soll jetzt leichter von der Küste zu den Stromverbrauchern im Ruhrgebiet einschließlich der energieintensiven Industrie gelangen und so den Strukturwandel in NRW vorantreiben. Nach den Beschlüssen zur Beendigung der Kohleverstromung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien wird damit der weitere Stromnetzausbau ermöglicht. NRW ist als Industriestandort und bevölkerungsreichstes Bundesland besonders auf eine sichere Energieversorgung angewiesen. Die Energiewende und der Klimaschutz setzen dabei neben dem Ausbau erneuerbarer Energien ebenso den Transport zusätzlichen Stroms nach NRW voraus. Mit dem Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur wird eine Perspektive für die Versorgung der energieintensiven Industrie und der privaten Verbraucher mit grünem Strom geschaffen.

Zugleich wird der Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen umgesetzt, auf den sich Bundesminister Altmaier sowie die Energieminister der Länder Bayern, Hessen und Thüringen im Juni des vergangenen Jahres verständigt hatten.

Neben der neuen großen Stromautobahn wird die zukünftige Energieversorgung auch auf Verstärkungen des bestehenden Stromnetzes mit diversen kleineren Projekten gestützt. Der Bundesbedarfsplan sieht daher mehrere Maßnahmen zur Verstärkung des bestehenden nordrhein-westfälischen Stromnetzes vor.

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Der Gesetzentwurf kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesetzentwurf-aenderung-des-bundesbedarfsplangesetzes-und-anderer-vorschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Az.: 28.6.12-00ß1/001 gr

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