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StGB NRW-Mitteilung 782/2016 vom 29.11.2016

Bund und Länder für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung

Bund und Länder wollen künftig eine höhere Qualität in der Kindertagesbetreuung und eine dauerhafte Finanzierung sicherstellen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerinnen und Minister auf der Konferenz „Frühe Bildung - Mehr Qualität für alle Kinder“ am 14. und 15. November in Berlin geeinigt. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigen Bund und Länder ihr Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsentwicklungsziele und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft zu sichern.

Grundlage dafür soll der am 15. November 2016 vorgestellte erste Zwischenbericht von Bund und Ländern sein. Aus kommunaler Sicht ist das Ziel, die Qualität der Kinderbetreuung weiter zu verbessern zu begrüßen. Für die kommunale Seite ist wichtig, dass Bund und Länder sich in der jetzt vorgelegten gemeinsamen Erklärung zur gemeinsamen Finanzierungsverantwortung beim Qualitätsausbau der Kindertagesbetreuung bekennen. Bund und Länder müssen im nächsten Schritt allerdings konkrete Zusagen über die Höhe der finanziellen Mittel zur Qualitätsverbesserung geben. Auch der Finanzierungsweg muss klar sein, damit die zusätzlichen Mittel vollständig bei den Kommunen ankommen.

Mit dem ersten Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ von Bund und Ländern, unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, werden erstmalig gemeinsame Ziel- und Entwicklungsperspektiven von Bund und Ländern beschrieben, werden Kostenabschätzungen vorgenommen und mögliche Finanzierungswege aufgezeigt.

Mit nachfolgend abgedruckter Erklärung bekräftigen Bund und Länder ihr Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsentwicklungsziele und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft zu sichern:

  1. „In Umsetzung des Communiqués „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ vom 6. November 2014 legt die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern den Zwischenbericht 2016 vor. Der Bericht beschreibt die für die Qualitätsentwicklung wichtigen Bereiche der Kindertagesbetreuung und enthält eine erste summarische Betrachtung der damit verbundenen zusätzlichen Kosten. Die Bund-Länder-Konferenz nimmt den Zwischenbericht 2016 zur Kenntnis und sieht diesen Auftrag aus dem Communiqué als erfüllt an. Sie sieht darin eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und für die weiteren Diskussionen über konkrete Umsetzungsschritte sowie zur Klärung der damit verbundenen Fragen der Verantwortung der öffentlichen Ebenen und von Finanzierungsmöglichkeiten.
  2. Die Bund-Länder-Konferenz würdigt den bisherigen Qualitätsentwicklungsprozess von Bund und Ländern und den Zwischenbericht 2016 als wichtige Schritte für das gemeinsame Ziel, allen Kindern gute Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Sie begrüßt dabei die partizipative Einbindung weiterer relevanter Akteure der Kindertagesbetreuung, insbesondere der kommunalen Spitzenverbände und der Verbände und Organisationen im Feld der Kindertagesbetreuung. Ausdrücklich dankt sie allen Beteiligten für die konstruktive Teilnahme an diesem Prozess.
  3. In Übereinstimmung mit dem Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ bekräftigt die Bund-Länder-Konferenz die Notwendigkeit, die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung weiter voranzutreiben und den Qualitätsentwicklungsprozess gemeinsam fortzusetzen. Sie würdigt zugleich die bisherigen Anstrengungen vorrangig der Länder, Kommunen, der freien Träger sowie die Unterstützungsleistungen des Bundes bei der Schaffung und Sicherung des gegenwärtig bereits erreichten Qualitätsniveaus der Kindertagesbetreuung. Festzustellen ist, dass die jeweiligen Schwerpunktsetzungen in den Ländern zu unterschiedlichen Stärken auf der einen Seite und Entwicklungsbedarfen auf der anderen Seite geführt haben. Die weitere Strategie zur Qualitätsentwicklung muss diese Unterschiedlichkeiten berücksichtigen und an den jeweiligen Stärken und an den Entwicklungsbedarfen anknüpfen.
  4. Die Bund-Länder-Konferenz stellt fest, dass bei der Beschreibung der Handlungsziele und des Handlungsbedarfs im Zwischenbericht 2016 die inhaltlichen, strukturellen und zeitlichen Umsetzungsfragen nicht im Mittelpunkt standen. Damit folgt der Zwischenbericht dem Auftrag, ein Kompendium für sehr gute Qualität in der Kindertagesbetreuung vorzulegen. „Qualität“ versteht sich dabei multidimensional. Das bedeutet, dass der weitere Qualitätsentwicklungsprozess nicht punktuell in isolierter Betrachtungsweise erfolgen kann und daher auch keine isolierten Forderungen an die Länder, an die Kommunen oder an die Träger der Kindertagesbetreuung abgeleitet werden können. Vielmehr bedarf es einer abgestimmten und langfristig angelegten Gesamtstrategie des Bundes und der Länder.
  5. Es besteht Übereinstimmung, dass das Gelingen des mit dem Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ eingeleiteten Prozesses und die Ausarbeitung einer Gesamtstrategie eine dauerhafte und erheblich höhere Beteiligung des Bundes an den für die Kindertagesbetreuung aufzubringenden laufenden Kosten voraussetzt. Maßstab dafür sollte der Nutzen sein, der auf der Ebene des Bundes durch eine hochwertige Kindertagesbetreuung entsteht. Dies belegen u.a. Berechnungen zur volkswirtschaftlichen Rendite der Kindertagesbetreuung im Vergleich zur Einnahmen- und Kostenlastverteilung bei Bund, Ländern und Kommunen.
    Es besteht Übereinstimmung, dass eine Bundesbeteiligung, die nach einheitlichen Kriterien auf die Länder zu verteilen ist, einerseits zweckentsprechend eingesetzt werden muss, zugleich aber die dargestellten unterschiedlichen Entwicklungsbedarfe der Länder berücksichtigen muss. Insofern können die Entwicklungsdimensionen aus dem Zwischenbericht als „Instrumentenkasten“ verstanden werden, der in Verbindung mit zwischen dem Bund und den Ländern abzuschließenden länderspezifischen Zielvereinbarungen auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung maßgeblich zur Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung beiträgt. Aus Sicht der Länder bietet es sich an, eine Kombination von Instrumentenkasten und länderspezifischen Zielvereinbarungen zu verwirklichen. Die Bund-Länder-Konferenz begrüßt, dass der Bund für die Jahre 2017 bis 2020 zusätzliche Mittel für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stellt.
  6. Die Bund-Länder-Konferenz bittet die Arbeitsgruppe, die den Zwischenbericht erarbeitet hat, bis zur JFMK 2017 einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur finanziellen Sicherung vorzulegen.“

Bewertung

Die Weiterentwicklung von Qualität im Rahmen der im Zwischenbericht enthaltenden Ziel- und Entwicklungsperspektiven sind nur möglich, wenn der Bund sein bisheriges finanzielles Engagement, insbesondere bei den laufenden Betriebskosten deutlich und dauerhaft ausweitet und Länder und Kommunen stärker unterstützt. Hier sehen wir nun den Bund gefordert, die zusätzlichen Finanzmittel dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel verbindlich und zweckgerichtet für die qualitative Weiterentwicklung der Angebote frühkindlicher Bildung und Betreuung den Kommunen zur Verfügung stehen.

Die Umsetzung von einzelnen Qualitätszielen kann nur in einem langfristigen und gestuften Prozess erfolgen. Dabei sind die unterschiedlichen Ausgangslagen der Bundesländer zu berücksichtigen. Um den Ausbau mit hoher Qualität fortzusetzen ist es aus kommunaler Sicht zwingend erforderlich, konkrete Perspektiven zu entwickeln, wie die Finanzierung der Kindertagesbetreuung künftig auf eine neue finanzielle Grundlage gestellt werden kann. (Quelle: DStGB Aktuell)

Az.: 35.0.8.4

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