Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 124/2020 vom 10.12.2019

Bund legt Monitoringbericht zum Klimawandel vor

Die Folgen der globalen Erderwärmung werden in Deutschland spürbarer und lassen sich immer besser belegen. Das zeigt der zweite Monitoringbericht der Bundesregierung, der am 26.11.2019 vom Bundesumweltministerium (BMU) und dem Umweltbundesamt (UBA) in Berlin vorgelegt wurde. Demnach hat sich die mittlere Lufttemperatur in Deutschland von 1881 bis 2018 um 1,5 Grad erhöht. Allein in den letzten fünf Jahren stieg diese um 0,3 Grad an. Dadurch kommt es unter anderem zu mehr Gesundheitsrisiken durch die Hitzebelastung, einem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur der Nordsee sowie zu stärkeren Ertragsschwankungen in der Landwirtschaft.

Die Erhöhung der mittleren Temperatur ist auch mit einer höheren Anzahl „Heißer Tage“ verbunden – dies sind Tage, an denen die Temperaturen über 30°C steigen. Diese ist seit 1951 von etwa drei auf derzeit etwa zehn Tage pro Jahr gestiegen. Das setzt auch den Menschen zu, vor allem in den Städten.

Erstmals enthält der Monitoringbericht 2019 bundesweite Aussagen zu hitzebedingten Todesfällen: Demnach sind im Jahr 2003 7.500 Menschen mehr gestorben als ohne Hitzeperiode zu erwarten gewesen wäre. In den Jahren 2006 und 2015 gab es jeweils 6.000 zusätzliche Todesfälle.

In den letzten zehn Jahren gab es zudem immer häufiger niedrige Grundwasserstände, die in einigen Gemeinden bereits zu Problemen mit der Trinkwasserversorgung führten. Zunehmende Trockenheit und häufiger werdende Niedrigwasserstände in Flüssen beeinträchtigen die Ökosysteme, führen zu eingeschränkter Schifffahrt und gefährden die Versorgung von Kraftwerken und Industrie mit Kühlwasser.

Auch Land- und Fortwirtschaft sind betroffen: So hat in den letzten 50 Jahren das verfügbare Wasser in landwirtschaftlich genutzten Böden deutlich abgenommen. Im Jahr 2018 verursachten Hitze und Trockenheit in der Landwirtschaft Schäden in Höhe von 700 Millionen Euro. Jahres- und Vegetationszeiten verschieben sich – so stieg die Dauer der Vegetationsperiode von 222 Tagen (1951-1981) auf 232 Tage (1988-2017). Tier- und Pflanzenarten aus wärmeren Erdregionen breiten sich aus, darunter zum Beispiel die Sardine oder die Sardelle in der Nordsee oder die Asiatische Tigermücke an Land. Diese kann bislang in Deutschland nicht auftretende Krankheiten wie Chikungaya- oder Dengue-Fieber verbreiten.

Die Infrastruktur in Städten und Gemeinden wird vor allem durch extreme Wetterereignisse wie Stürme und Starkregen geschädigt. Im Jahr 2018 entstanden so zum Beispiel an Häusern, Kraftfahrzeugen, Hausrat, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft Versicherungsschäden in Höhe von etwa 3,1 Milliarden Euro. Laut Versicherungswirtschaft gehörte 2018 zu den vier schwersten Sturmjahren der letzten 20 Jahre.

Der aktuelle Bericht wurde vom „Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass)“ im UBA zusammen mit fast 200 Personen aus 30 Bundes- und Länderbehörden, mehreren Universitäten und Fachverbänden erarbeitet.

Der Monitoringbericht 2019 kann heruntergeladen werden unter

www.umweltbundesamt.de/publikationen/monitoringbericht-2019 oder in Papierform kostenlos bestellt werden.

Anmerkungen aus kommunaler Sicht

Der Monitoringbericht bekräftigt, dass die Auswirkungen des Klimawandels für Städte und Gemeinden unübersehbar sind. Nur durch eine zielgerichtete Stadtentwicklung und Bauleitplanung, zum Beispiel durch verstärkte Ausweisung und Schaffung von Grünflächen, Dach- oder Fassadenbegrünung, kann den klimatischen Veränderungen Rechnung getragen werden. Große Herausforderungen bestehen aber auch in der Verkehrsplanung. Hier sind Strategien zur Förderung des Fahrradverkehrs und zum Ausbau des ÖPNV erforderlich. Auch im Bereich der Hochwasservorsorge sind die Kommunen gefragt.

Ergänzend zu der Gesamtthematik wird auf folgende Positionspapiere hingewiesen, die Sie nachfolgend in unserem Intranet unter Positionspapiere abrufen können:

•  Positionspapier „Hitze und Dürre in Städten und Gemeinden“

•  Positionspapier „Hochwasserschutz und Schutz vor Extremwetterereignissen weiter verbessern“

Az.: 23.1.8-003/002 gr

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