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StGB NRW-Mitteilung 786/1999 vom 20.11.1999

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide 1994 bis 1999

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Bericht "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Nordrhein-Westfalen, Oktober 1994 – August 1999" erstellt.

Der Bericht stellt die Entwicklung seit der politischen Diskussion Ende der 80er Jahre über das Gesetzgebungsverfahren 1993/1994 bis zur Rechtsanwendung bis August 1999 dar. Auf der Grundlage einer zahlenmäßigen Auswertung aller in Nordrhein-Westfalen seit Oktober 1994 durchgeführten Bürgerbegehren und Bürgerentscheide und der dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen nimmt der Bericht eine Bewertung des neuen kommunalverfassungsrechtlichen Instruments vor.

Unter anderem geht aus dem Bericht hervor, daß seit Inkrafttreten des Gesetzes am 17.10.1994 insgesamt 145 Bürgerbegehren bekannt geworden sind, wovon allein 143 Verfahren in Städten und Gemeinden durchgeführt worden sind. Derzeit laufen noch 11 Verfahren, die noch nicht abgeschlossen sind.

Eine Jahresübersicht läßt erkennen, daß sich die Zahl der Verfahren pro Jahr auf 15 bis 20 eingependelt hat bzw. einpendeln wird.

Interessant ist auch, daß in 27 Fällen die Vertretungen dem Bürgerbegehren beigetreten sind und in weiteren 6 Fällen sich die Vertretungen und die Vertreter des Bürgerbegehrens verständigt haben. In 51 Fällen sind Bürgerbegehren in Bürgerentscheide eingemündet, wovon 18 Bürgerentscheide erfolgreich waren und 33 Bürgerentscheide nicht erfolgreich waren.

Der Bericht kann beim Innenministerium kostenlos per Fax (Fax-Nr.: 0211/8712979) oder per e-mail (e-mail-Adresse: poststelle@im.nrw.de) angefordert werden.

Az.: I/2 020-26

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