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StGB NRW-Mitteilung 286/2018 vom 14.05.2018

Budget-Vorschlag der Europäischen Kommission

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für das Budget für die Zeit von 2021 bis 2027 vorgelegt. Die Federführung liegt bei dem deutschen EU-Kommissar Oettinger. Die Kommission präsentiert den Vorschlag nach eigener Aussage als einen Entwurf, der einer „doppelten Herausforderung gerecht wird, indem er Ausgaben kürzt und gleichermaßen neue Mittel nutzt“, wobei die wichtigsten Prioritäten der Union fortgesetzt oder sogar aufgestockt werden sollen.

Konkret schlägt die Kommission einen Haushalt vor, in dem 1.135 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen (zu Preisen von 2018) im Zeitraum von 2021 bis 2027 veranschlagt werden. Dies entspricht 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-27 und führt im Durchschnitt zu Ausgaben von 162 Mrd. Euro jährlich. Von der Größenordnung her ist das vergleichbar mit der derzeitigen Haushaltsplanung für den Zeitraum 2014 — 2020 (inklusive des Europäischen Entwicklungsfonds). 

Die Kommission will die Finanzierung neuer und dringender Prioritäten wie zum Beispiel die Investitionen in den Bereichen „Forschung und Innovation, junge Menschen und digitale Wirtschaft, Grenzmanagement (insbesondere), Sicherheit und Verteidigung erhöhen“. So sollen beispielsweise auch die Mittel für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps verdoppelt werden. Zugleich aber will die Kommission auch Einsparungen und Effizienzgewinne in der Gemeinsamen Agrarpolitik und bei der Kohäsionspolitik vornehmen. Sie plant dort die Mittel um jeweils ca. 5 Prozent zu kürzen. Gewisse Bereiche sollen dabei allerdings ausgenommen werden. Dies gilt insbesondere für die Maßnahmen zur Integration von Migranten. 

Der Haushaltsentwurf sieht jedoch nicht nur Aussagen zur Finanzierung vor. Die Kommission will auch auf verwaltungstechnischem Gebiet neue Schwerpunkte setzen. So soll die Struktur des Haushaltsplans „klarer und stärker an den Prioritäten der Union“ ausgerichtet sein. Ferner will die Kommission die Mittel stärker konzentrieren. Nach Auffassung der Kommission sind sie gegenwärtig auf zu viele Programme und Instrumente sowohl innerhalb als auch außerhalb des Haushalts verteilt. Die Kommission schlägt daher vor, die Anzahl der Programme um mehr als ein Drittel (von derzeit 58 auf künftig 37) zu reduzieren. Auch sollen die angeblich zu stark fragmentierten Finanzierungsquellen in neu integrierten Programmen zusammengefasst werden.  

Allein auf Grund der Erfahrungen mit der Migrationskrise, die eine flexible Handhabung der Finanzmittel nötig machte, will die Kommission allgemein die Flexibilität innerhalb der Programme und zwischen den Programmen erhöhen. Für das Migrationsproblem speziell ist zudem geplant, die Instrumente zur Krisenbewältigung auszubauen und eine neue „Unionsreserve“ einzuführen, um auf unvorhergesehene Ereignisse und Notfälle reagieren zu können. 

Eine auch in den Medien schon lange diskutierte Frage ist das Gebot, dass Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein sollten. „Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist für die Kommission eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung“, lautet die diesbezügliche Aussage der Kommission in ihren Papieren. Die Kommission will hierfür einen neuen Mechanismus einführen. Mit diesem Instrument wird die Union potenziell in den Zustand gesetzt, den Zugang zu EU-Mitteln in einer Weise aussetzen, verringern oder beschränken zu können, die „proportional zur Art, zur Schwere und zum Umfang der Rechtsstaatlichkeitsdefizite wäre“. Diese Regelung zielt speziell auf die Probleme der EU-Kommission und einiger westlicher EU-Staaten mit einigen osteuropäischen Ländern.  

Unter die Rubrik „wirtschaftlicher Gefahrenabwehrmechanismus“ fallen ferner zwei Vorschläge, die die wirtschaftliche Situation der EU stabilisieren sollen. Zum einen schlägt die Kommission ein mit insgesamt 25 Mrd. Euro dotiertes Reformhilfeprogramm vor. Es soll alle Mitgliedstaaten finanziell und technisch unterstützen, die — insbesondere im Kontext des sogenannten Europäischen Semesters (i.e. Untersuchungen über die volkswirtschaftliche Lage der einzelnen Mitgliedsstaaten) — Reformen anstreben. Darüber hinaus werden Mitgliedstaaten, die dem Euroraum nicht angehören, den Euro aber einführen wollen, bei ihren Bemühungen durch eine Konvergenzfazilität gezielt unterstützt. 

Zum anderen soll mittels eines Kreditprogrammes von ca. 30 Mrd. Euro dazu beigetragen werden, im Krisenfall das Investitionsniveau des jeweiligen Mitgliedslandes der EU bei schweren asymmetrischen Schocks (wirtschaftliche Krise) zu halten. Diese Darlehen (meistens Zinsverbilligungen) sollen zusätzliche Unterstützung in Zeiten bieten, in denen die Lage der öffentlichen Finanzen angespannt ist, prioritäre Investitionen aber unverzichtbar bleiben. Weiter will die Kommission auch ihre Eigenmittel erhöhen. Sie schlägt deshalb folgende Maßnahmen vor:

  • 20 Prozent der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem für den EU-Haushalt
  • Abrufsatz von 3 Prozent angewendet auf die neue gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
  • Erhebung eines nationalen Beitrags (0,80 Euro/Kilo), der anhand der in jedem Mitgliedstaat anfallenden nicht wiederverwerteten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird. 

Diese neuen Eigenmittel könnten etwa 12 Prozent des gesamten EU-Haushalts ausmachen und bis zu 22 Mrd. Euro jährlich zur Finanzierung neuer Prioritäten beitragen. Eine Einigung über den EU-Haushalt sollte noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament und dem Gipfeltreffen am 9. Mai 2019 erzielt werden.  

Weitere Informationen zu den Entwürfe der Kommission zum zukünftigen Haushalt finden sich im Internet unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3570_de.htm (Quelle: DStGB Aktuell 1818 vom 04.05.2018).

Az.: 10.0.3-001/002

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