Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 737/2020 vom 20.11.2020

Brennstoffemissionshandelsgesetz geändert

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) soll ab dem 01.01.2021 eine CO2-Bepreisung erfolgen. Bereits im Bundesgesetzblatt Nr. 50 vom 19.12.2019 (BGBl. I 2019, S. 2728 ff.) war das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) verkündet worden.

Nunmehr ist das Erste Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 03.11.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I 2020, S. 2291). Das geänderte BEHG ist am 10.11.2020 in Kraft getreten. Hintergrund der Gesetzesänderung ist, dass zwischen Bundestag und Bundesrat im Dezember 2019 ein höherer Ausgangswert bei der CO2-Bepreisung festgelegt worden ist und zu diesem Zeitpunkt das BEHG bereits im Bundesgesetzblatt verkündet worden war. Mit der Gesetzesänderung werden die Ausgangswerte in § 10 Abs. 2 BEHG nunmehr erhöht. Die Erhöhung beträgt ab dem 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 nunmehr 25 € (statt 10 €). Der Preis wird bis 2025 schrittweise auf 55 Euro (statt 35 Euro) erhöht. Ab dem Jahr 2026 soll dann ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat (bisher: 35 Euro) und einem Höchstpreis von 65 Euro (bisher: 60 Euro) festgelegt werden. Der CO2-Preis hat das Ziel, fossile Heiz- und Kraftstoffe zu verteuern, damit Bürger und Wirtschaft klimafreundliche Technologien kaufen und entwickeln.

Az.: 23.1.1.1 qu

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