Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 265/2021 vom 16.04.2021

Bodenschutzpreis 2021 ausgeschrieben

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und der AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung) haben am 12.04.2021 im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ zum fünften Mal nach den Jahren 2009, 2011, 2014 und 2018 den mit 10.000 Euro dotierten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen ausgelobt. Der Bodenschutzpreis soll das Flächenrecycling sowie das öffentliche Bewusstsein für den Schutz des Bodens unterstützen und stärken. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Feier durch Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am 2. Dezember 2021 in Düsseldorf.

Die gemeinsame Auslobung des Bodenschutzpreises 2021 soll das öffentliche Bewusstsein für dieses wichtige Thema stärken. Zur Vermeidung von Natur- und Freiraumverbrauch und zur Risikovorsorge für Böden und Grundwasser ist insbesondere die Aufbereitung innerstädtischer Brachflächen von zentraler Bedeutung. Mit dem Preis sollen darüber hinaus Impulse zur Standortverbesserung und Innenentwicklung gesetzt werden. Gleichzeitig verdeutlicht die Auszeichnung, dass der Sanierung von Altlasten eine hohe Bedeutung zufällt, zugleich aber bei Bau- und Investitionsvorhaben keine unüberwindbaren Barrieren darstellen.

Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung

Zur Vermeidung von zusätzlichem Natur- und Freiraumverbrauch und zur Risikovorsorge für Böden und Grundwasser ist die Aufbereitung von industriell vorbelasteten Brachflächen durch Flächenrecycling und Altlastensanierung die bestimmende Zukunftsaufgabe. Die Aufbereitung innerstädtischer Brachflächen leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung unserer Städte und Regionen und die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen sowie der Sicherung eines attraktiven Lebensumfeldes. Berücksichtigt werden unter anderem modellhafte Strategien zur Entwicklung brach gefallener Areale, Beiträge zur Innenentwicklung und Standortverbesserung sowie die Berücksichtigung von Ressourcen- und Klimaschutz und Maßnahmen der Klimawandelvorsorge.

Teilnahmevoraussetzungen

Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Handwerk, an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie private Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie z. B. Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Bauträger und Baufirmen.

Eingereicht werden dürfen Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 realisiert wurden und eine erkennbare und konkrete Folgenutzung zeigen.

Bewerbungsschluss ist der 16.08.2021 um 12 Uhr.

Die Bewerbung erfolgt online über: https://www.aav-nrw.de/bodenschutzpreis-2021.html

Az.: 25.1.2-007/001 gr

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