Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 598/1996 vom 20.12.1996

Bilanz der Pflege-Versicherung

Im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage ist seitens des Bundes darauf hingewiesen worden, daß die Pflege-Versicherung bis Ende 1996 ein Finanzpolster von über 8 Mrd.DM gebildet haben werde. Auch für das Jahr 1997 sei von einer weiterhin positiven Finanzentwicklung auszugehen. Der Überschuß werde als Sicherheitsreserve für die Zukunft, insbesondere für künftig notwendige Anpassungen der Leistungen, benötigt. Die Pflege-Versicherung brauche Handlungsspielräume, um die Herausforderung vor allem durch die demographische Entwicklung meistern zu können.

Die Pflege-Versicherung stelle jährlich rd. 30 Mrd. DM für einen Bereich zur Verfügung, für den die Sozialhilfe bisher 14 Mrd. gezahlt und dabei ihre Leistungen von der Bedürftigkeit der Betroffenen abhängig gemacht habe. Die mit stationärer Pflegebedürftigkeit bislang allzuoft verbundene Abhängigkeit von der Sozialhilfe werde in ganz erheblichem Umfange reduziert. Durch die Leistung der Pflege-Versicherung werde die Sozialhilfe in Höhe von mehr als 10 Mrd. DM jährlich entlastet. Das Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik habe in einem Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die Einsparungen der Sozialhilfe durch die Pflege-Versicherung mit 10,4 Mrd. DM für 1997 errechnet.

In diesem Zusammenhang wird seitens des BMA auf den Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe verwiesen, der davon ausgehe, daß rd. 70 % der pflegebedürftigen Heimbewohner künftig ohne Bezug von Sozialhilfe auskommen würden. Die Geschäftsstelle hat den Direktor des Landschaftsverbandes um Auskunft über seine Berechnung gebeten. Zwischenzeitlich hat Herr Dr. Scholle der Geschäftsstelle folgendes mitgeteilt:

"Meine seinerzeitige Feststellung, daß rd. 70 % der ca. 55.000 pflegebedürftigen Heimbewohner in Westfalen-Lippe künftig ohne bezug von Sozialhilfe auskommen würden, zielte darauf ab, deutlich zu machen, daß umgekehrt unter Berücksichtigung der Leistungen der Pflege-Versicherung und des Pflegewohngeldes lediglich noch 30 % Sozialhilfebedürftige verbleiben sollten.

Die hiesigen Berechnungen stützten sich dabei auf ein Gutachten von "Infratest Sozialforschung, München", vom Juni 1995, das für das Institut für Gerontologie Dortmund und den MAGS NRW erstellt worden war. In der Zusammenfassung auf Seite 2 dieses Gutachtens heißt es in Abs. 2: "Nach den vorliegenden Ergebnissen reduziert sich der Anteil der pflegebedürftigen Sozialhilfeempfänger in Alteneinrichtungen aufgrund der Leistungen der Pflege-Versicherung von derzeit 79 % auf 56 % und bei zusätzlicher Vergabe einer für Nordrhein-Westfalen geplanten ergänzenden einkommensabhängigen Investitionskostenzulage auf 32 %".

Hier ist also ebenfalls von einer Reduzierung der sozialhilfebedürftigen Heimbewohner auf 32 % (rund 30 % meine Aussage für Westfalen-Lippe) im Landesdurchschnitt die Rede; es gab zu diesem Zeitpunkt keinen Anlaß, diese Zahlen anzuzweifeln.

Heute allerdings, nachdem sich die endgültigen Zahlen der Einstufungen der MDK`s für die Heimbewohner mehr und mehr verfestigen, ist dieses Ergebnis auch wegen der besonderen äußerst nachteiligen Betroffenheit der Region Westfalen-Lippe nicht mehr haltbar. Ich wage zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch keine endgültige Prognose - das genaue Ergebnis wird wahrscheinlich erst zum Schluß dieses oder zu Anfang des neuen Jahres vorliegen - aber eines scheint relativ sicher, nämlich, daß der Anteil der sozialhilfebedürftigen Heimbewohner heute eher bei mindestens 50 % gemessen an der Gesamtzahl der Heimbewohner (= 55.000) liegen wird.

Der vorher genannte Prozentsatz erhält eine gewisse Plausibilität durch folgende Berechnung:

Die bisherige Zahl der Sozialhilfeempfänger im Heimbereich in Westfalen-Lippe betrug in der ersten Hälfte dieses Jahres etwas mehr als 36.000 Menschen. Nach einer ersten Auswertung der sich festigenden Pflegestufeneinteilungen wird davon ausgegangen, daß etwa 3.000 Menschen (= knapp 9 %) unter Berücksichtigung der Pflegeversicherungsleistungen und mit Hilfe des Pflegewohngeldes nochmal rd. 6.000 Menschen (= knapp 17 %) sogenannte Selbstzahler werden. Demnach verbleiben rd. 27.000 Menschen (36.000 minus 9.000) in der Sozialhilfe, was wiederum knapp rd. der Hälfte aller Heimbewohner in Westfalen-Lippe entspricht.

Die wesentlichste Erklärung für eine Verschiebung der vorherigen Annahmen ist darin zu finden, daß der Anteil der Menschen, die nicht pflegebedürftig im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes sind (sogenannte Pflegestufe 0) höher als angenommen ist. Für den Heimbereich war hier von 5 - 10 % ausgegangen, tatsächlich haben sich jedoch knapp 28 % ergeben.

Für mich ergibt sich daraus die Botschaft, bei allen sich bietenden Gelegenheiten aktiv für eine Veränderung dieses Prozentsatzes einzutreten. Ich bin sicher, auch nur das kann und muß unser gemeinsames Ziel sein."

Diese Klarstellung dürfte auch die Behauptung über die eingesparten Sozialhilfekosten relativieren.

Az.: II 810-11/1

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