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StGB NRW-Mitteilung 136/2018 vom 31.01.2018

Bilanz Asylsuchende und Flüchtlinge bundesweit 2017

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und die Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Jutta Cordt haben die Asylzahlen für das Gesamtjahr 2017 vorgestellt. Große Herausforderungen bleiben — für Bund, Länder und vor allem die Kommunen — bestehen, so dass aus kommunaler Sicht von keiner Entwarnung die Rede sein kann. Die Zahl der Asylsuchenden ist 2017 auf 186.644 gesunken. Das aktuelle Niveau ist im europäischen Vergleich jedoch weiterhin besonders hoch.

Das BAMF entschied 2017 über 603.000 Asylanträge, davon wurden 342.000 negativ beschieden. Die meisten Asylsuchenden kamen aus Syrien, Irak und Afghanistan. Die Zahl der Altfälle konnte abgebaut werden. Abschiebungen und freiwillige Rückführungen derjenigen ohne Bleibeperspektive gehen jedoch nur schleppend voran und sind im Vergleich zum Vorjahr sogar rückläufig. 49 Prozent der Asylbewerber gehen gegen die Entscheidung des BAMF vor Gericht.

Insgesamt sind mehr als 300.000 Verfahren anhängig. Wenn man die 1. und 2. Instanz zusammen betrachtet seien rd. 23 Prozent erfolgreich, in 32 Prozent obsiege das BAMF und in 45 Prozent der Fälle würden sich die Verfahren anderweitig erledigen. Die Asyl- und Flüchtlingsbilanz 2017 fiel zusammenfassen wie folgt aus:

  • Asylverfahren: Das BAMF hat im Jahr 2017 wieder 603.428 Asylentscheidungen, getroffen. 414.000 dieser Entscheidungen betreffen Verfahren von 2016 oder früher. Damit konnte die Anzahl der anhängigen Asylverfahren im Jahr 2017 insgesamt auf 22.429 Altverfahren (Fälle aus den Jahren 2016 und früher) abgebaut werden.
    Jedem fünften Asylbewerber (124.000 Personen) wurde die Rechtstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen, 16 Prozent erhielten subsidiären Schutz und rund 7 Prozent (40.000 Personen) durften nicht abgeschoben werden. Bei mehr als 232.000 Asylbewerbern lehnten die Behörden den Antrag ab, was rund 40 Prozent der Fälle entspricht. Die Zahl der offenen Verfahren liegt bei 68.000. Laut dem BAMF werde inzwischen im Regelbetrieb durchschnittlich in 2,3 Monaten über einen Asylantrag entschieden.
    Die größte Gruppe der Asylsuchenden kam wie in den Vorjahren aus Syrien (47.434), dem Irak (21.043), Afghanistan (12.346) und Eritrea (9524). Aus der Türkei kamen rund 8.000 der Asylanträge. 2017 waren rund drei Viertel der Asylbewerber in Deutschland jünger als 30 Jahre und rund zwei Drittel männlich.
  • Abschiebung und Rückführung: Abschiebungen und freiwillige Rückführungen derjenigen ohne Bleibeperspektive gehen jedoch nur schleppend voran und sind im Vergleich zum Vorjahr sogar rückläufig. Nach Angaben von de Maizière ging die Zahl der Abschiebungen in 2017 gegenüber 2016 um 2000 auf 26.000 zurück.
  • Klagen/Gerichtsprozesse: Das Verhältnis von zugegangenen Klagen und ablehnenden BAMF-Entscheidungen bewege sich auf dem Niveau der Vorjahre. 49 Prozent der abgelehnten oder als subsidiär Schutzberechtigte eingestuften Asylbewerber gehen gegen die Entscheidung des BAMF vor Gericht. Wenn man die 1. und 2. Instanz zusammen betrachtet seien rund 23 Prozent erfolgreich, in 32 Prozent obsiege das BAMF und in 45 Prozent der Fälle würden sich die Verfahren erledigen, bevor es zu einer Gerichtsentscheidung kommt. Gründe dafür sind unter anderem, dass die Kläger ihre Anträge zurückziehen oder in ein anderes Land weiterreisen.
  • Integrationskurse: Die Wartezeiten für Integrationskurse würden durch ein neues Anmeldeverfahren des BAMF in den Ankunftszentren deutlich verringert und liegen derzeit bei rund 9 Wochen. Im neuen Zusteuerungspiloten liegen die Wartezeiten dagegen bei 6,9 Wochen. Nach dem neuen Zusteuerungsmodell hat das BAMF die Möglichkeit, Flüchtlinge entsprechend des Ergebnisses ihres Einstufungstests in konkrete Integrationskurse zu- beziehungsweise verweisen zu können. Kommt ein Kurs nicht innerhalb von sechs Wochen zustande, kann das BAMF steuernd eingreifen und an einen anderen Kursträger vermitteln. Hierzu kann das BAMF die Durchführung von Einstufungstests durch regional zentralisierte Stellen durchführen lassen. Das Modell wird an mehreren Standorten zunächst modellhaft erprobt. Weitere Informationen sind unter www.bmi.bund.de (Rubrik: Presse) abrufbar.

Anmerkungen

Aus kommunaler Sicht zeigt die Bilanz Licht und Schatten. Während die Beschleunigung der Asylverfahren ausdrücklich zu begrüßen ist, müssen auch die gerichtlichen Verfahren zwingend — bestenfalls durch eine Bündelung der Zuständigkeiten bei den Gerichten — zügiger abgearbeitet, Hindernisse bei den Abschiebungen dringend beseitigt, freiwillige Rückführungen stärker gefördert und die Wartezeiten für Integrationskurse weiter verkürzt werden.

Eine ausführliche DStGB-Positionierung der aktuellen Flüchtlings- und Integrationspolitik des DStGB ist dem Positionspapier zu der Thematik unter www.dstgb.de (Rubrik: Publikationen / Positionspapiere) zu entnehmen. (Quelle: DStGB Aktuell 0318 vom 19.01.2018)

Az.: 10.1.1

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