Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 426/2018 vom 16.07.2018

BGH zu Effizienzvergleich der 2. Regulierungsperiode

Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juni 2018 in einem Rechtsbeschwerdeverfahren den Effizienzvergleich für die zweite Regulierungsperiode Gas beanstandet. Die betroffenen Regulierungsbehörden müssen daher unter Beachtung der Rechtsauffassung des BGH die Effizienzwerte der betroffenen Netzbetreiber neu berechnen.

Hintergrund des Beschwerdeverfahrens war die Frage, ob und, wenn ja, wie die fünf ehemaligen regionalen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) in den Effizienzvergleich Gas der zweiten Regulierungsperiode der Verteilernetzbetreiber (VNB) einbezogen werden dürfen. Gerügt wurde die fehlende strukturelle Vergleichbarkeit der VNB gegenüber den FNB. Diese Frage hat der BGH am 10. April 2018 in drei verbundenen Rechtsbeschwerdeverfahren gemeinsam verhandelt, nachdem mehrere Beschwerden gegen das methodische Vorgehen der Bundesnetzagentur beim OLG Düsseldorf erfolglos blieben.

In der mündlichen Verhandlung wurden insbesondere die Definition des VNB, die Vergleichsgruppenbildung, die Parameterauswahl sowie die Ausreißeranalyse kontrovers diskutiert. Die Entscheidung wird über die entschiedenen Fälle hinaus - auch für die dritte Regulierungsperiode - Bedeutung haben.

Az.: 28.6.10-002 we

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