Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 857/2004 vom 16.11.2004

Besteuerung kommunaler Rechenzentren

Der Bundesrechnungshof fordert in seinem Bericht an den Bundestag vom 02.11.2004 (BT-DrS. 15/4081), dass die steuerliche Begünstigung der Kommunalen Rechenzentren überprüft wird. Nicht besteuert wurden nach dem Bericht beispielsweise sämtliche Leistungen an den hoheitlichen Bereich anderer jPöR. Private Unternehmer mussten die entsprechenden Leistungen dagegen uneingeschränkt besteuern. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von kommunalen Rechenzentren und privaten Unternehmern führte nach Auffassung des Bundesrechnungshofes zu Wettbewerbsverzerrungen, die weder mit dem nationalen noch mit dem europäischen Recht vereinbar sind, so der Bundesrechnungshof wörtlich.

Daher soll das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die derzeitige Besteuerung überprüfen, außerdem soll das BMF bei den obersten Finanzbehörden darauf hinwirken, dass der Beschluss zur pauschalen Nichtbesteuerung von Beistandsleistungen durch die öffentliche Hand wieder rückgängig gemacht werden. Der Bundesrechnungshof empfahl weiterhin, eine gesetzliche Neuregelung in diesem Zusammenhang vorzunehmen.

Az.: G/3-1 815-00

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