Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 55/2017 vom 30.11.2016

Beschlüsse des Bundestages zur Entlastung der Kommunen

Am 24.11.2016 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen angenommen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens konnten noch einige Verbesserungen erzielt werden. Den kommunalen Spitzenverbänden ist es gelungen, eine milliardenschwere Entlastung der Kommunen zu erreichen.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Kommunen ab dem Jahr 2018 um jährlich 5 Mrd. Euro entlastet. Am zwischen Bund und Länder vereinbarten Kompromiss zum Transferweg wurde festgehalten. Eine Milliarde Euro soll über den Umsatzsteueranteil der Länder fließen. Die weiteren 4 Mrd. Euro werden grundsätzlich im Verhältnis drei zu zwei über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden (2,4 Mrd. Euro) und eine erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU, 1,6 Mrd. Euro) aufgeteilt.

Statt des Transfers von 1 Mrd. Euro über den Länderanteil an der Umsatzsteuer hätte man sich für diesen Teilbetrag sicherlich einen unmittelbaren Weg der Entlastung der Kommunen gewünscht. Im Rahmen der Verhandlungen zur Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro standen hier allerdings auch schon ganz andere Zahlen und Transferwege zur Diskussion. Insofern kann man mit dem gefundenen Transferweg durchaus leben. Eine vollständige Weiterreichung der Mittel auf die kommunale Ebene wird von den Ländern allerdings erwartet.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in ihrer Antwort vom 18.07.2016 (Drs. 16/12540) auf eine Kleine Anfrage im Landtag bereits die Weitergabe der über den Länderanteil an der Umsatzsteuer fließenden Mittel zugesagt. Gemäß dem Kabinettbeschluss vom 5. Juli 2016 sei beabsichtigt, die Mittel zur Verstärkung der Schlüsselmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze ab dem Jahr 2018 zu verwenden.

Der Städte- und Gemeindebund hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es im Rahmen der Aufstockung des Anteils des Bundes an den KdU zu keiner Bundesauftragsverwaltung kommt. Die festgelegte Obergrenze der Bundesbeteiligung liegt hier bei 49 Prozent. Sollte der KdU-Anteil des Bundes theoretisch darüber hinausgehen, findet eine Kompensierung über eine entsprechende Erhöhung der gemeindlichen Umsatzsteuerpunkte statt.

Dies wird nun auch explizit im Finanzausgleichsgesetz festgeschrieben. Da der Bund die flüchtlingsinduzierten KdU übernimmt, werden im Jahr 2018 die Kommunen daher mit 2,76 Mrd. Euro über gemeindliche Umsatzsteueranteile entlastet. Die zusätzliche Bundesbeteiligung an den KdU wird sich entsprechend 2018 dann auf 1,24 Mrd. Euro reduzieren.

Hingewiesen sei im Zusammenhang zur Übernahme der flüchtlingsbedingten KdU durch den Bund darauf, dass es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gelungen ist, den Stichtag für Zahlungsansprüche für Bedarfsgemeinschaften auf den 1. Oktober 2015 vorzuziehen (vormals 01.01.2016). Auch dies war eine der Forderungen des Städte- und Gemeindebundes.

Mit dem Gesetzesbeschluss wurde auch die Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. Euro beschlossen. Die Pauschale fließt den Ländern über Umsatzsteuerpunkte zu. Bundesregierung und Bundestag haben, den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände entsprechend, mehrfach deutlich gemacht, dass diese Entlastung für die Kommunen gedacht ist. In diesem Zusammenhang hat der Bundestag auch ausdrücklich an die Länder appelliert, ihrer Verantwortung zu einer aufgabenangemessenen finanziellen Ausstattung der Kommunen nachzukommen.
Der Beschluss wird im Internet unter www.bundestag.de zur Verfügung gestellt.

Az.: 41.0.1 mu

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