Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 829/2005 vom 27.10.2005

Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz

In ihrer Konferenz am 12./13.10.2005 in Rostock hat sich die Verkehrsministerkonferenz zunächst mit der Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung befasst. Die VMK lehnt die Einführung sowohl einer streckenbezogenen Pkw-Maut als auch eine Autobahn-Vignette für alle Kraftfahrzeuge ab. Sie fordert den Bund im Hinblick auf das gestiegene Aufkommen von LKW-Maut, Mineralölsteuer, Öko-Steuer und die mit den Benzinpreisen steigende Mehrwertsteuer auf, eine sachgerechte Steigerung der Aufwendungen für eine bessere Straßenverkehrsinfrastruktur im Bundeshaushalt vorzunehmen.

Für die Bundesstraßen hält die Verkehrsministerkonferenz folgende Maßnahmen für zeitnah umsetzbar:
• Zuweisung der Einnahmen aus der Lkw-Maut zweckgebunden an die VIFG, und zwar ohne Umweg über den Bundeshalt;
• Umbau der VIFG zu einer kreditfähigen Finanzierungsgesellschaft für Bundesfernstraßen (VIFG-BFS) und Verwendung der Einnahmen der VIFG ausschließlich für die Finanzierung von Bundesfernstraßen;
• Zügige Fortführung der derzeit im Bundesfernstraßenbau geplanten Betreibermodelle.

Zur Verlagerung durch die Lkw-Maut hat die Verkehrsministerkonferenz festgestellt, dass die Bemautung von ausgewählten Bundesstraßen-Ausweichstrecken als Instrument zur Bewältigung des Mautausweichverkehrs von schweren Nutzfahrzeugen nicht ausreicht. Zur Vermeidung des Mautausweichverkehrs soll es darüber hinaus möglich sein, an herausragenden Stellen eine Lösung durch Verkehrszeichen zu ermöglichen. Die StVO in der jetzigen Fassung sei dazu jedoch nur bedingt geeignet, weil allein die Zunahme des Lkw-Verkehrs durch den zusätzlichen Mautausweichverkehr nicht immer ausreichen werde, die Hürden des § 45 StVO zu überschreiten.

Die VMK hat deshalb eine Änderung der StVO für erforderlich angesehen mit dem Ziel, den Straßenverkehrsbehörden der Länder zu ermöglichen, an herausragenden Stellen des nachgeordneten Straßennetzes den seit 1.1.2005 zusätzlichen Lkw-Mautausweichverkehr durch Verkehrszeichen zu unterbinden, d.h. die schweren Nutzfahrzeuge auf den Autobahnen zu halten bzw. wieder von den Ausweichstrecken dorthin zurückzuverlagern. Dazu müsse in der StVO eine neue Rechtsnorm zur Regelung des Problems geschaffen und eine bundesweit einheitliche Verkehrszeichenregelung ermöglicht werden.

Zum Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße hat die VMK festgehalten, dass die EU-Kommission in ihrem neuen Entwurf dem Subsidiaritätsprinzip deutlich stärker als bisher Rechnung trägt. Gleichwohl werfe der Verordnungsentwurf eine Reihe von Fragen auch im Hinblick auf die Regelungen zur Erhaltung und Förderung mittelständischer Strukturen im ÖPNV auf.

Az.: III 640 - 10

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