Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 760/2002 vom 05.12.2002

Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz

Die Verkehrsministerkonferenz vom 16. und 17. Oktober 2002 in Meißen hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die für die Kommunen von Interesse sind. So hat die Verkehrministerkonferenz den Bund und die DB AG gebeten, einen ganzheitlichen Schienenausbauplan für die Jahre 2003 – 2007 nach den aktuellsten Erkenntnissen zu erstellen und mit den Ländern abzustimmen. Damit soll die Unübersichtlichkeit beendet werden, die durch die Vielzahl von Einzelprogrammen entstanden ist.

Im Zusammenhang mit der zunehmenden Ausschreibung von SPNV-Leistungen stellten die Verkehrsminister und –senatoren fest, dass der angestrebte Ausschreibungswettbewerb nur schrittweise erreicht werden kann. Die Bundesregierung wurde gebeten, zu diesem Zweck die rechtliche Zulässigkeit abgestufter Wettbewerbskonzepte in einem transparenten Verfahren eindeutig klarzustellen.

Die Schaffung von Regionalnetzen durch die DB AG wurde auch von den Ländern ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig hat die DB Netz AG jedoch auch so genannte Regionalfaktoren eingeführt, die zu einer erhöhten Kostenbelastung bei den Unternehmen führen, die vorrangig auf Regionalnetzen Eisenbahnverkehr anbieten. Dieser Umstand führte vielfach zur Kritik, dass die DB AG unverhältnismäßig den Verkehr in der Region verteuere. Die Verkehrsministerkonferenz hat nun festgestellt, dass die DB Netz AG entgegen den Grundlagen der Bahnreform Regionalnetze nur über erhöhte Trassenpreise in Form von Regionalfaktoren vorhalten und betreiben kann. Die Verkehrsminister und –senatoren begrüßten in diesem Zusammenhang die Zusicherung der DB Netz AG, dass die Erlöse aus den Regionalfaktoren allein dem Betrieb und der Unterhaltung der betroffenen Netze zugute kommen. Sie zeigten sich gleichzeitig erfreut darüber, dass die DB Netz AG versichert, dass Verkehrssteigerungen, Investitionszuschüsse sowie andere kostenentlastende Maßnahmen bei Netzen, die mit Regionalfaktoren belastet sind, zur unmittelbaren Absenkung der Regionalfaktoren führen.

Die Verkehrsminister und –senatoren forderten den Bund auf, Investitionen in die regionale Infrastruktur durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu fördern sowie die sonstigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass im Rahmen von Pilotprojekten die Übernahme regionaler Infrastruktur in regionale Betreibergesellschaften erprobt werden kann.

Mit Blick auf die aktuelle Steuerdiskussion haben sich die Verkehrsminister und –senatoren dafür ausgesprochen, die Umsatzsteuerfreiheit von Bestellerentgelten im Schienenpersonennahverkehr durch eine Änderung der Umsatzsteuerrichtlinie festzulegen.

Die Verkehrsminister und –senatoren sprachen sich ferner dafür aus, die Förderung von Infrastrukturinvestitionen auch nach dem Jahr 2006 auf hohem Niveau fortzusetzen. Dies heißt, die EFRE-Strukturfondsmittel sollen weiterhin für die ostdeutschen Bundesländer verwendet werden können. Die EU-Osterweiterung soll so gestaltet werden, dass sich die Bedingungen für die schwächsten Regionen der heutigen Mitgliedstaaten, also die ostdeutschen Bundesländer in Deutschland, nicht verschlechtern. Hierfür komme insbesondere eine Übergangsunterstützung für solche Regionen in Frage, die durch den statistischen Effekt des Hinzutretens von weiteren sehr schwachen Regionen in Osteuropa aus der Ziel1-Förderung herausfallen würden.

Die Verkehrsminister und –senatoren stellten schliessich fest, dass für die Beseitigung der Schäden der Flutkatastrophe erhebliche zusätzliche Finanzmittel erforderlich sind und flexible Bewirtschaftungsregelungen auf allen Ebenen eingeführt werden sollten. Mit den durch die Flutkatastrophe betroffenen Ländern soll das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bilaterale Verwaltungsvereinbarungen zur erhöhten bzw. ergänzenden Förderung von Maßnahmen nach dem GVFG schließen.

Az.: III 640 - 10

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