Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 292/2020 vom 31.03.2020

Bericht der BNetzA - Internet weiterhin funktionsfähig

Seit den zunehmenden Beschränkungen von physischen Kontakten nutzen Unternehmen und Behörden die Möglichkeit von Home Office, Schulen setzen auf eLearning. Die dadurch verstärkte Nutzung von Telefonie, Videokonferenzen und Streaming-Diensten hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Anlass genommen, mit der gesamten Telekommunikationsbranche (Netzbetreiber und Verbände) in einen engen Austausch zu treten, um drohende Netzüberlastungen frühzeitig zu erkennen und konstruktive Lösungsvorschläge für deren Abwendung zu erarbeiten. 

Die BNetzA hat mitgeteilt, dass ihr noch keine Netzüberlastung im Zuge der Verbreitung des SARS-CoV-2 in Deutschland bekannt geworden ist. Soweit gegenwärtig von Internetnutzern Funktionsstörungen festgestellt würden, hätten diese vor allem netzexterne Ursachen, wie etwa zu geringe Dimensionierung der Kapazitäten für Home Office auf den Servern, Ausstattung mit Internetzugängen, welche nicht über ausreichende Datenübertragungsraten im Up- und Download verfügen.

Vielmehr hätten die Gesprächsrunden gezeigt, dass die Telekommunikationsnetze derzeit stabil sind und die Netzbetreiber alle Vorbereitungen getroffen haben, um auch in der Krise den Netzbetrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten. Aufgrund der Dynamik der Situation sei jedoch nicht auszuschließen, dass sich diese Lage schnell ändert und es zu einer Netzüberlastung kommen kann.

Um auf diesen Fall vorbereitet zu sein, hat die Bundesnetzagentur für die Telekommunikationsbranche einen Leitfaden mit Lösungen und Maßnahmen für ein zulässiges Verkehrsmanagement entwickelt. Entsprechend den Vorgaben der EU-Netzneutralitätsverordnung ist es u.a. zulässig, datenintensive Dienste einer Datenverkehrskategorie (wie v.a. Streaming-Dienste) im Bedarfsfall zu drosseln. Auch ist es danach möglich, die Bandbreiten der Tarife oder einzelner Tarife zu reduzieren, sofern dies innerhalb eines Tarifs anwendungsneutral (also für alle Dienste gleich) erfolgt. Dieser Leitfaden ist „dynamisch“ in dem Sinne, dass er im Austausch mit der Telekommunikationsbranche an die aktuelle Situation angepasst und ggf. um weitere notwendige Maßnahmen – die sich ebenfalls im Rahmen der Vorgaben der Netzneutralitätsverordnung bewegen – ergänzt werden kann.

Die BNetzA ist weiterhin in enger Kooperation und in einem konstruktiven Austausch mit den Netzbetreibern um verlässliche Lösungen bemüht, um die Stabilität der Netze durch die Krise hinweg zu gewährleisten. Parallel führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie derzeit Gespräche mit den Anbietern von Streaming-Inhalten mit dem Ziel, perspektivisch eine Reduzierung der Videoqualität und damit verbunden eine Verringerung der Netzauslastung zu erreichen, falls Netzbeeinträchtigungen drohen. Einige große Anbieter von Streamingdiensten (Netflix, Amazon, Google für seinen Dienst YouTube, Facebook) haben sich inzwischen freiwillig bereit erklärt, ihre Streamingangebote europaweit mit einem geringeren Datenvolumen in das Netz einzuspeisen. Hiervon werden bereits erhebliche Einsparungen in Bezug auf die Netzauslastung erwartet.

Az.: 30.0.4-003/003

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