Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 859/1999 vom 20.12.1999

Beratungen des Finanzplanungsrates

Der Finanzplanungsrat traf am 17.11.1999 in Berlin zu seiner 90. Sitzung zusammen. Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurden die Haushaltsentwicklung 1999 und die Haushaltsplanungen 2000 der Gebietskörperschaften erörtert. Für die Gemeinden der alten Länder ergibt sich im laufenden Haushaltsjahr nach der Projektion des Finanzplanungsrates ein Finanzierungsüberschuß in Höhe von 4 ½ Mrd. DM, der im Jahr 2000 auf 3 Mrd. DM zurückgeht. Für die Gemeinden der neuen Länder erwartet der Finanzplanungsrat im laufenden Haushaltsjahr ein Finanzierungsdefizit in Höhe von –2 Mrd. DM, das sich im Jahr 2000 auf -1 ½ Mrd. DM verringert.

Nachfolgend geben wir den Wortlaut der Pressemitteilung des Finanzplanungsrates anläßlich der 90. Sitzung wieder:

"Der Finanzplanungsrat trat am 17. November 1999 unter Vorsitz des Bundesministers der Finanzen Hans Eichel und unter Teilnahme des Mitglieds des Direktoriums der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Hermann Remsperger zu seiner 90. Sitzung zusammen.

Der Finanzplanungsrat erörterte vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Haushaltsentwicklung 1999 und die Haushaltsplanung 2000 der Gebietskörperschaften. Die Mitglieder des Finanzplanungsrates stellten fest:

Im Verlauf des Jahres 1999 haben die konjunkturellen Auftriebskräfte in Deutschland wieder deutlich die Oberhand gewonnen. Zum einen verlief die weltwirtschaftliche Erholung besser als vielfach noch im Frühjahr dieses Jahres erwartet worden war. Zum anderen hat sich auch die Binnennachfrage als vergleichsweise robust erwiesen. Dabei konnte der Zuwachs der Ausrüstungsinvestitionen an die hohe Rate des vergangenen Jahres anknüpfen und der jahrelange Rückgang der Bauinvestitionen scheint nunmehr zum Stillstand gekommen zu sein. Für das Jahr 1999 wird ein realer Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von 1 1/2 %, im nächsten Jahr ein BIP-Anstieg um rd. 2 1/2 % erwartet. Die wirtschaftliche Angleichung zwischen Ost und West erweist sich weiterhin als ein langfristiger Prozeß.

Zentrale Herausforderung bleibt die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Im laufenden Jahr wurde der Arbeitsmarkt durch demografische Entwicklungen entlastet. Angesichts des hohen Niveaus der Arbeitslosigkeit in Deutschland kann die für das nächste Jahr erwartete leichte Belebung des Arbeitsmarktes nur der Anfang sein.

Das Staatsdefizit dürfte in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG 95) mit 1 1/2 v.H. des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 1999 leicht niedriger ausfallen als 1998. Gleichwohl wird das Finanzierungsdefizit des Öffentlichen Gesamthaushalts ansteigen, vornehmlich weil 1999 im Gegensatz zu 1998 kein Bundesbankgewinn in vergleichbarer Höhe ausgeschüttet wurde.

Im Jahr 2000 wird sich das Staatsdefizit voraussichtlich zurückbilden. Angesichts der hohen Staatsverschuldung ist ein strikter Konsolidierungskurs unabdingbar, damit die Handlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften dauerhaft gesichert wird und Spielräume zur Senkung der Steuer- und Abgabelasten geschaffen werden. Gesunde Staatsfinanzen sind eine Voraussetzung zur Sicherung von Arbeit, Wohlstand und sozialer Stabilität. Zwar wird im Jahr 2000 das Defizit des Öffentlichen Gesamthaushalts gegenüber 1999 aufgrund rückläufiger Privatisierungserlöse ansteigen, durch die Konsolidierungsmassnahmen von Bund, Ländern und Kommunen kann es aber auf rd. 75 Mrd. DM begrenzt werden. Die Konsolidierung des Öffentlichen Gesamthaushalts kann nur gelingen, wenn alle Ebenen sparen.

Bund, Länder und Kommunen sind sich daher einig, das jährliche Ausgabenwachstum der öffentlichen Hand im mittelfristigen Zeitraum auf maximal 2 % zu begrenzen. Sie bekräftigen ihre Absicht zur dauerhaften Einhaltung der Maastricht-Kriterien als eine gesamtstaatliche Aufgabe und darüber hinaus zum konsequenten Defizitabbau entsprechend den Zielsetzungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes, nach dem ein ausgeglichener Haushalt anzustreben ist. Zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur dauerhaften Sicherung der wirtschaftlichen Basis der öffentlichen Haushalte ist sowohl eine Politik der Ausgabenbegrenzung als auch eine wachstumsorientierte Steuerpolitik notwendig.

Die Mitglieder des Finanzplanungsrates haben über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bundesstaatlichen Finanzausgleich beraten. Die nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts erforderlichen Arbeiten müssen schnellstmöglich aufgenommen werden."

Az.: IV/1-900-03

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