Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 635/2012 vom 15.11.2012

Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe

Der Landtag NRW hat am 7.11.2012 das Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe ( Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe — BAG-JH ) verabschiedet. Berücksichtigt wurde hierbei ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Danach soll von der ursprünglich vorgesehenen Aufteilung der Einmalzahlungen für das Kindergartenjahr 2012/2013 in zwei Tranchen (2012 und 1.2.2013) Abstand genommen werden. Begründet wurde dies mit der Positionierung der Kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung zum Belastungsausgleichsgesetz. Sie hätten überzeugend ausgeführt, dass sich eine Verzögerung der Zahlungen negativ auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auswirken könnte.

Das Gesetz sieht nun vor, dass der Betrag für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 in Höhe von insgesamt 181.795.591 € unmittelbar nach Inkrafttreten diese Gesetzes ausgezahlt wird. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, so dass die Zahlungen noch Ende November 2012 erfolgen müssten.

Az.: III 711-2

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