Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 519/2016 vom 26.07.2016

Belastungsausgleich für die schulische Inklusion

Das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (InklFöG) wurde geändert. Hintergrund ist, dass der Anspruch auf inklusive Beschulung sich ab dem Schuljahr 2016/2017 auch auf die berufsbildenden Schulen erstreckt. Daher ist eine Einbeziehung der Berufskollegs in den Schlüssel zur Verteilung der Mittel für den Belastungsausgleich nach § 1 Absatz 4 InklFöG erforderlich.

Der neue Gesetzestext kann unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=216&bes_id=27824&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=inklusion#det0 eingesehen werden. Die gemeinsame Stellungnahme von Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur und Sport/Schule abrufbar.

Az.: 42.0.2.1-001/003

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