Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 146/2020 vom 25.02.2020

Behandlungspfade und Standardarbeitsanweisungen im Rettungsdienst 2020

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat der Geschäftsstelle am 20.02.2020 einen aktuellen Erlass zu den Handlungsempfehlungen des Landesverbandes der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst in NRW: Behandlungspfade und Standardarbeitsanweisungen im Rettungsdienst 2020 zugeleitet. Als Anlage zu dem Erlass wird die überarbeitete und erweiterte Version der Behandlungspfade und Standardarbeitsanweisungen im Rettungsdienst (BPR und SAA 2020), die vom Landesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst in NRW in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erstellt wurde, veröffentlicht.

Der Erlass und die Anlage ist für Mitgliedsstädte und –gemeinden unter folgendem Link abrufbar:

Behandlungspfade und Standardarbeitsanweisungen im Rettungsdienst 2020

Für die standardisierten Arbeitsanweisungen ist eine Aktualisierung im Jahresrhythmus vorgesehen. Hierzu existiert ein zwischen dem MAGS, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst in NRW abgestimmtes Verfahren. Änderungsvorschläge und Hinweise zu den BPR und SAA können jederzeit an den Landesverband der Ärztlichen Leitungen in NRW gesandt werden. Hierzu wurde unter www.aelrd-nrw.de unter dem Reiter „SAA“ ein spezielles Kontaktformular eingerichtet.

Az.: 15.2.14-004/002

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