Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 703/2008 vom 06.11.2008

Barrierefreie Internetseiten ab 2009

Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW erinnert daran, dass ab dem 01.01.2009 sämtliche elektronischen Informationsangebote öffentlicher Stellen den Anforderungen der Barrierefreie Informationstechnik-VO NRW (BITV NRW) genügen müssen. Nach § 4 Abs. 2 S. 2. BITV NRW endet mit Ablauf des Jahres 2008 die Übergangsfrist für bestehende Angebote. Die Vorschrift gilt auch für Intranetangebote, CDs und DVDs. Die Verordnung und das dazugehörige Behindertengleichstellungsgesetz NRW stehen für die Mitglieder des StGB NRW in dessen Intranet unter Fachinformationen & Service - Fachgebiete - Datenverarbeitung und Internet - Gesetze - Barriefreiheit zum Download zur Verfügung. Im Übrigen verweisen wir auf die StGB NRW-Mitteilung 558/2004 und die StGB NRW-Mitteilung 632/2004.

Az.: I/2 840-05

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