Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 713/2001 vom 05.12.2001

Auswirkungen der November-Steuerschätzung

Vom 8. bis 9. November 2001 traf sich der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" zu seiner 117. Sitzung, um die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte für die Finanzplanungszeiträume bis 2001 und 2002 zu schätzen.

Wie immer ging die Steuerschätzung vom geltenden Steuerrecht aus. Für das Jahr 2002 sind auch die Auswirkungen des Solidarpaktfortführungsgesetzes, das die kommunalen Spitzenverbände wegen der Gewerbesteuerumlageregelung kritisieren, bereits in den vorliegenden Prognosedaten enthalten.

Eine weitere Annahme war ein Wachstum des BIP von 2,2 % in diesem und von 2,8 % im nächsten Jahr. Zusammen mit vielen Wirtschaftsforschungsinstituten erscheint der Geschäftsstelle diese Prognose zu optimistisch. So haben unlängst die 6 Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem Herbstgutachten ihre Prognose für das Jahr 2001 deutlich nach unten korrigiert: Während sie noch im Frühjahr 2,1 % erwarteten, sind es jetzt nur noch 0,7 %.

Doch selbst unter den Annahmen der Steuerschätzer errechnet sich für alle Haushaltsebenen im Haushaltsjahr ein klarer Rückgang bei dem Steueraufkommen. Im Vergleich zur Mai-Prognose fällt das Steueraufkommen im Jahr 2001 um insgesamt -6,6 Mrd. EUR niedriger aus. Die anteilig größte "Schätzabweichung" entfällt mit -1,3 Mrd. EUR auf die Gemeinden. Auf die Länder entfallen -3,1 Mrd. EUR, auf den Bund -2,1 Mrd. EUR. Die "Schätzabweichung" für das Jahr 2002 beträgt -9,8 Mrd. EUR, wovon allein -3,3 Mrd. EUR die Gemeinden betreffen. Hieraus wird deutlich, daß die Städte und Gemeinden gemessen an der Höhe ihrer Steuereinnahmen die empfindlichsten Steuerverluste hinzunehmen haben. Ihre Einnahmen bleiben in den Jahren 2001 und 2002 insgesamt um 4,6 Mrd. EUR (9 Mrd. DM) hinter dem Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2001 zurück. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer fällt der Rückgang mit -3,5 % gegenüber 2000 etwas weniger drastisch aus als noch in der Mai-Steuerschätzung prognostiziert. Dennoch treffen diese Zahlen die Kommunen hart.

Der katastrophale Einbruch der Gewerbesteuer in diesem Jahr wurde mit den Zahlen der Steuerschätzer bestätigt: Die Gemeinden insgesamt müssen hier mit einem durchschnittlichen Rückgang von -11,7 % rechnen, in den Gemeinden der neuen Länder sogar mit -13,5 % (jeweils Gewerbesteuer netto). Während Bundesfinanzminister Eichel vor allem die abflauende Konjunktur für das neueste Ergebnis verantwortlich macht, kann jedoch nicht übersehen werden, daß Teile der Steuerreform bereits dieses Jahr in Kraft getreten sind und bereits erste Wirkungen zeigen. Der weitaus größere Teil der Folgen wird jedoch erst ab dem nächsten Jahr spürbar werden. Es zeigt sich erneut, daß die im Jahr 2000 beschlossene Anhebung der Gewerbesteuerumlage auf einer irrigen Erwartung steigender Einnahmen beruhte und daß nun, nachdem das Gegenteil der Fall ist, konsequenterweise die Gewerbesteuerumlage gesenkt werden muß.

Die unmittelbaren Auswirkungen der Steuerschätzung auf den Entwurf des GFG 2002 stellen sich wie folgt dar: Insgesamt stehen im allgemeinen Steuerverbund 2002 7.094,770 Mio. Euro zur Verfügung. Der ursprünglich vorgesehene Zuwachs von +3,4 % reduziert sich damit auf lediglich +0,1 %, was einem Rückgang von 233,7 Mio. Euro entspricht. Dieser Minderbetrag in Höhe von -233,7 Mio. Euro wird wie folgt verteilt:

- Schlüsselzuweisungen: -170,22 Mio. Euro;

- IVP: -46,169 Mio. Euro;

- IVP Sozialhilfeträger: -6,926 Mio. Euro;

- die Zweckzuweisungen werden bis auf die Zuweisungen für die Landestheater und den Bahnflächenpool im Vergleich zum Vorjahr überrollt, was zu Minderausgaben in Höhe von 10,385 Mio. Euro führt.

Az.: IV/1 900-02

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