Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 663/2014 vom 25.11.2014

Auswertung "Steuern regional" der Statistischen Ämter

Im Jahr 2011 wurden von Bund, Ländern und Gemeinden 573 Mrd. Euro Steuern eingenommen. Neben den aufkommensstärksten Steuerarten, wie der Einkommen- oder der Umsatzsteuer, gibt es in Deutschland weitere Steuern, die insbesondere auf kommunaler Ebene erhoben werden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, setzen sich die Steuereinnahmen der Gemeinden im Wesentlichen aus den Realsteuern und den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und der Umsatzsteuer zusammen. Diese Posten summierten sich im Jahr 2011 in Deutschland auf insgesamt 75,9 Mrd. Euro.

Mehr als die Hälfte dieses Betrags entfiel auf die Gemeindekassen der drei großen Flächenländer Nordrhein-Westfalen (17,8 Mrd. Euro), Bayern (13,4 Mrd. Euro) und Baden-Württemberg (11,2 Mrd. Euro). Die geringsten Steuereinnahmen verbuchten Bremen mit 741 Mio. Euro und Mecklenburg-Vorpommern mit 805 Mio. Euro. Das Gros der kommunalen Steuereinnahmen stammte aus den Realsteuern, ihr durchschnittlicher Anteil lag bei 60 Prozent. Die Spanne reichte dabei von 54 Prozent in Schleswig- Holstein bis zu 68 Prozent im Stadtstaat Bremen.

Neben den o. g. Ergebnissen haben die statistischen Ämter des Bundes und der Länder jetzt erstmals eine länderübergreifende Publikation mit einer Vielzahl von Ergebnissen der Steuerstatistiken vorgelegt: In der neuen Veröffentlichung "Steuern regional" werden regionale Besonderheiten in kartografischer Form veranschaulicht. Damit besteht gegenüber der traditionellen Auswertung in Form von Tabellen die Möglichkeit, räumliche Muster für einzelne Regionen zu erkennen und diese beispielsweise mit anderen Regionen Deutschlands zu vergleichen.

Die Publikation steht im Internet unter der Adresse https://webshop.it.nrw.de/download.php?id=19344 zum kostenlosen Download bereit. Die Statistiker weisen darauf hin, dass die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden frühestens nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Die in der Veröffentlichung verwendeten Daten beziehen sich daher, je nach Steuerart, auf die Jahre zwischen 2007 und 2011. [Quelle: IT.NRW]

Az.: IV/1 903-01/2

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