Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 761/2002 vom 05.12.2002

Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr

Am 29.10.02 fand in Gummersbach die 85. Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr statt. Ausschußvorsitzender Rötters, Moers, begrüßte neben den Ausschußmitgliedern insbesondere auch Regierungspräsident Roters, Bezirksregierung Köln, sowie den Bürgermeister der einladenden Stadt, Herrn Paul-Gerhard Schmitz.
 
Bürgermeister Schmitz stellte die Stadt Gummersbach als Standort von ca. 2.000 meist mittelständischen Unternehmen dar, bei denen etwa 26.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten. Als einzige Kommune im Kreis gebe es hier mehr Ein- als Auspendler. Es seien die Branchen Maschinen-, Anlagen-, Energie- und Umwelttechnik vertreten. Kürzlich sei ein Gründer- und Technologiezentrum eröffnet worden.
 
Regierungspräsident Roters zeigte sich in seinem Referat bereit und erfreut darüber, mit der kommunalen Fachebene in ein eingehendes Gespräch zu kommen. Die Gemeinden seien die Basis der demokratischen Gesellschaft. Die beste Strukturpolitik sei es, wenn im Land leistungsfähige Kommunen unterschiedlicher Größenordnung bestehen. Diesen müsse eine angemessene Finanzausstattung garantiert werden. Einen Schwerpunkt seines Referates legte der Regierungspräsident auf die Verbesserung der regionalen Perspektive mit dem Ziel, im europäischen Konzert besser wahrgenommen zu werden. Lokale Identität und regionale Perspektive ergänzten einander. Er warnte vor einer zu starken Fokussierung seitens der Landesebene auf die Großstädte. In den Regionen plädierte er für eine Sychronisierung in der Abstimmung mit vorhandenen Verwaltungsstrukturen, z.B. bezüglich der Bündelung von Förderprogrammen. Hier biete sich die Bezirksregierung als Landesmittelbehörde an, die nicht nur Kontrollfunktionen übernehmen dürfe, sondern vor allem koordinierend tätig werden könne.
 
In der Diskussion kam u.a. die Arbeit der Regionalräte zur Sprache, die als verbesserungswürdig angesehen wird. Beigeordneter Giesen, Geschäftsstelle, forderte, daß das Gegenstromprinzip in der Landesregierung ernst genommen wird. Der Verband habe deutlich formulierte Erwartungen an das Instrument Regionalrat gestellt und werde ggf. noch einmal an den Gesetzgeber herantreten.
 
Im weiteren Verlauf der Ausschußsitzung informierte Beigeordneter Giesen über den Landeshaushalt 2003 und dessen Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden. Er stellte den enormen Spardruck für das Land durch gravierende Einnahmerückgänge im Rahmen der Steuerreform von 6,5 Mrd. € in 2003 und 8,5 Mrd. € in 2004 sowie bereits spürbare Auswirkungen konjunktureller Einbrüche dar. Ausführlich erläuterte er Einzelheiten der geplanten Sparmaßnahmen in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik, Wirtschaft/Mittelstand und Verkehr. Insbesondere die Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Konsolidierungsmaßnahmen sei schwierig, weil einerseits das Volumen der Maßnahmen über die Landesarbeitsmarktprogramme zwar um 63,7 Mio. € reduziert werden solle, demgegenüber aber eine Zunahme gemeinschaftlich mit der EU-finanzierter Arbeitsprogrammen um 34,1 Mio. € vorgesehen sei.
 
Die Einschnitte im Verkehrshaushalt seien demgegenüber mit einem Minus von 5,8 % deutlich geringer. Dies habe seine Ursache darin, daß bei der Aufstellung des Landeshaushalts Investitionsausgaben im Vergleich zu konsumtiven Ausgaben im Interesse der Wahrung der Verfassungsgrenze für die Netto-Kreditermächtigung bevorzugt berücksichtigt würden. In der Diskussion des Ausschusses wurde noch einmal auf den Beschluß des StGB-Gemeindekongresses "Notprogramm zur Rettung der Kommunen" vom 2.10.2002 verwiesen.
 
Des weiteren standen Fragen der innerörtlichen Straßennutzung auf der Tagesordnung. Zunächst stellten Vertreter der Stadt Gummersbach die dortige Lösung für eine Flexibilisierung des Sondernutzungsrechts in der Fußgängerzone vor. Die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen ist danach auf eine City-Management-Gesellschaft per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung delegiert. Hauptreferent Thomas, Geschäftsstelle, verwies in diesem Zusammenhang auf die rechtlichen Schwierigkeiten, die mit einer solchen Lösung verbunden seien. Die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Kaufmannschaft gerade in Ortskernen und Fußgängerzonen sei für moderne City-Markting-Konzepte unerläßlich. Die Kommunen verstünden sich gerade in ihren "guten Stuben" nicht mehr lediglich als Straßenbaubehörde, sondern als moderne Dienstleister für ihre Bürger und die örtliche Wirtschaft.
 
Der Ausschuß sieht in einer Flexibilisierung des Sondernutzungsrechts neue Chancen zur Attraktivierung und Revitalisierung von Innenstadtlagen. Er unterstreicht das Ziel, den "Lebens- und Wirtschaftsraum Straße" über die bislang überwiegend verfolgte Sicht der Straße als Verkehrsanlage hinaus aktiv zu gestalten. Durch Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW soll sichergestellt werden, daß die Städte und Gemeinden in Ortskernen, verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen und Fußgängerzonen Nutzungsarten wie das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Warenauslagen sowie die Durchführung von Veranstaltungen zur weiteren Ausgestaltung auf Stadtmarketing-GmbHs, Werbegemeinschaften u.a. übertragen können. Landesregierung und Landtag sind aufgefordert, durch Eröffnung des Rechtsinstituts der Beleihung in § 18 StrWG NW die rechtliche Grundlage für flexible Nutzungen des Straßenraums zu schaffen.
 
Die Geschäftsstelle hatte darüber hinaus einen Beschlußvorschlag zur Neuregelung des Inline-Skatings im System der StVO erarbeitet.
 
Der Ausschuß stellte fest, daß Inline-Skating und neue Formen des Rollschuhfahrens keine Modeerscheinung, sondern fester Bestandteil des kommunalen Straßenbildes geworden sind und deshalb eine ihren spezifischen Raumbedürnissen, Bewegungsabläufen und Bremswegen gerecht werdende Verortung im System der StVO unabdingbar ist. Ausgehend von der bereits bestehenden grundsätzlichen Gleichstellung mit Fußgängern sollte den Besonderheiten beim Inline-Skating in bezug auf Bewegungsabläufe, Geschwindigkeiten und Bremswege dadurch Rechnung getragen werden, daß

  • im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich die Gehwege im Schrittempo zu benutzen sind
  • Radwege innerorts grundsätzlich dem Inline-Skating verwehrt sind
  • in Tempo 30-Zonen ein Befahren der Fahrbahnen mit höherer als Schrittgeschwindigkeit eröffnet wird
  • außerorts die Benutzung der rechten Fahrbahnseite überörtlicher Straßen probeweise eingeführt wird.

Nach weiteren Diskussionen und Sachstandsberichten über die Fortentwicklung der KAG-Mustersatzung, die ÖPNV-Gesetzgebungsnovelle, das Mittelstandsförderungsgesetz sowie die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans kam der Ausschuß überein, seine nächste Sitzung am 1. April 2003 in Straelen durchzuführen.

Az.: III/1 N 5

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