Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 578/1997 vom 05.12.1997

Ausschuß für Landesplanung

Auf Einladung der Stadt Brühl fand am 6.11.1997 die 66. Sitzung des Ausschusses für Landesplanung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes unter Vorsitz von Techn. Beigeordnetem Wronka, Erftstadt, statt. Als ein Schwerpunktthema der Ausschußsitzung wurden Organisation und Ziele von Städtenetzen behandelt. Ministerialrat Mehwald, Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, verwies auf das eng vernetzte, polyzentrische Gefüge von größeren und kleineren Städten und Stadtregionen, durch die das städtische Siedlungssystem Deutschlands gekennzeichnet sei. Die Vernetzung von Städten habe als wesentliche Aufgaben die

- Sicherung der Konkurrenzfähigkeit des Standorts Deutschland und seiner Regionen, etwa durch Schaffung leistungsfähiger Gegengewichte zu den großen Metropolen der Europäischen Union

- Gewährleistung der Funktionsfähigkeit im Innern, z.B. Arbeitsteilung bei der Bereitstellung raumbedeutsamer Infrastruktur oder Abstimmung bei der Bereitstellung von Bauland, für das Gewerbe und zum Wohnen.

Auch die Ministerkonferenz für Raumordnung unterstütze nachdrücklich den eingeschlagenen Weg, Städtenetze durch Modellvorhaben des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus zu erproben und als zusätzliches kooperatives Instrument der Raumordnung rechtlich abzusichern.

Der Ausschuß unterstrich die Bedeutung des Modellvorhabens und setzte sich dafür ein, als zukünftige Bezeichnung den Begriff "Kommunale Netzwerke" zu gebrauchen. Die Einordnung derartiger Kooperationen unter dem Gesichtspunkt des Zentrale-Orte-Prinzips, aber auch in bezug auf die bestehenden Planungs- und Verwaltungssysteme müsse jeweils im konkreten Einzelfall vorgenommen werden. Insgesamt sieht der Ausschuß die freiwillige Kooperation in der Region als Chance und Überlebensvoraussetzung, um u.a. die Stadt/Umland-Probleme in den Griff zu bekommen. Insbesondere in Bereichen wie der Ansiedlung großflächigen Einzelhandels sei eine Lösung nur auf regionaler Ebene im Wege der Abstimmung und der Kooperation möglich.

In einem weiteren Referat stellte Architekt Schaller vom BDA das Projekt "Städtelandschaft Rhein-Land" dar, bei dem es darum geht, neue Vorstellungen für ein den aktuellen und zukünfigen Anforderungen gerecht werdendes Siedlungs- und Landschaftsbild zu entwickeln. Insbesondere soll ein Leitbild für die Region erstellt werden, um aufzuzeigen, welche Standortqualitäten bereits vorhanden, welche zu erhalten und welche zu entwickeln sind. Basierend auf dieser Grundlage könnten dann entsprechende Marketingmaßnahmen entwickelt werden, damit sich die betroffene Region auch nach außen repräsentieren kann. Die Leitbilder sollen im Rahmen von Workshops erarbeitet werden, die mit Fachleuten aus den unterschiedlichsten Bereichen besetzt sind.

Aus der Sicht einer in das Projekt einbezogenen Kommune erläuterte Stadtdirektor Bernert, Königswinter, die Umsetzung der BDA-Planungen vor Ort am Beispiel des Rhein-Sieg-Kreises. In der Diskussion des Aussschusses wurde deutlich, daß es sich bei dem vorgestellten Projekt nicht um eine flächendeckende Planung handelt, wie sie etwa vom Bezirksplanungsrat zu leisten ist. Auch soll kein alternatives Regionalkonzept erstellt werden. Ziel ist es vielmehr, neue Formen der Typologien für Problemfelder - wie bspw. die Deckung des erheblich steigenden Bedarfs an Wohnraum - abzubieten.

Weitere Themen des Ausschusses waren die bevorstehende Reform der EU-Strukturfonds (hierzu sind ausführlich begründete Beschlüsse in der Geschäftsstelle abrufbar) sowie aktuelle Fragen zum Problemfeld des großflächigen Einzelhandels. Referentin Steinmetz, Geschäftsstelle, erläuterte, daß nicht alle in Zusammenhang mit der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsunternehmen anstehenden Aspekte im Einzelhandelserlaß ausführlich behandelt werden konnten und daß derzeit eine Arbeitsgruppe des Landes in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Arbeits- und Interpretationshilfe zusammenstelle. Ziel der Arbeitshilfe sei eine eindeutige Strukturierung der Beurteilungskriterien und Bewertungsmaßstäbe bei der Frage der Zulässigkeit von Ansiedlungen. Im Zusammenhang mit dem geplanten Großprojekt Preußen-Park Münster schloß sich der Ausschuß der Auffassung von Beigeordnetem Dr. Janning, Rheine, an, daß sich die Bezirksregierungen bei ihren landesplanerischen Stellungnahmen ihrer Verantwortung nicht entziehen können, indem sie die Frage der Eingliederung in das bestehende Zentren- und Versorgungssystem bzw. die Frage der funktionellen und räumlichen Zuordnung des entsprechenden Projekts zum Siedlungsschwerpunkt nicht abschließend klären, sondern diese landesplanerische Prüfung in das nachfolgende Bauleitplanverfahren schieben.

Die kommende Sitzung des Ausschusses soll gemeinsam mit dem Ausschuß für Verkehr und Strukturpolitik am 29.4.1998 in Lage stattfinden.

Az.: III 0031-19

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