Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 43/2017 vom 19.12.2016

Ausschreibung für Solaranlagen nach EEG 2017

Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde nach dem EEG 2017 gestartet. Dabei wird zunächst auf die bisher gemachten Erfahrungen mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen zurückgegriffen. Die Angebote können bis zum 1. Februar 2017 an die Bundesnetzagentur gesendet werden. Mit der Ausschreibung soll die Förderung von erneuerbaren Energien durch wettbewerblich ermittelte Fördersätze bestimmt werden. Das Ziel ist dabei die Reduzierung der Kosten der erneuerbaren Energien und die gleichzeitige Beibehaltung der bestehenden Akteursvielfalt.

Die bisherigen fünf Pilotausschreibungsrunden werden von der Bundesnetzagentur positiv bewertet. Sie haben sich durch eine hohe Beteiligung und Wettbewerbsintensität ausgezeichnet. Die wettbewerblichen Ausschreibungen haben dazu geführt, dass sich die durchschnittliche Förderhöhe im Rahmen eines Jahres von 9,17 ct/kWh auf 7,41 ct/kWh verringert hat.

Ausschreibung

Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt nach § 28 II EEG 2017 200 Megawatt an installierter Leistung. An der Ausschreibung können Anlagen ab einer installierten Leistung von 750 Kilowatt teilnehmen, unbenommen ob es sich um PV-Freiflächenanlagen, Projekte auf Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen handelt.

Die Gebote werden nur berücksichtigt, wenn bis zum Gebotstermin bei der Bundesnetzagentur sowohl die Gebotsgebühr von 586 Euro als auch die Erstsicherheit eingegangen sind. Die Erstsicherheit beträgt 5 Euro je gebotenem Kilowatt an installierter Leistung. Anstelle einer Überweisung kann auch eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes dem Gebot beigelegt werden.

Für PV-Freiflächenanlagen ist dem Gebot ferner auch eine Kopie des Aufstellungsbeschlusses, des Offenlegungsbeschlusses oder des beschlossenen Bebauungsplans beizulegen, aus dem erkennbar wird, dass die Errichtung von Freiflächen-PV möglich ist. Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 750 kW werden wie bisher mit festen Fördersätzen vergütet und müssen nicht an der Ausschreibung teilnehmen.

Weiteres Verfahren

Nach dem Gebotstermin prüft die Bundesnetzagentur, ob die abgegebenen Gebote den Voraussetzungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen entsprechen. Dabei gilt, dass, wenn die Summe der Leistung der Gebote das Ausschreibungsvolumen übersteigt, zunächst die günstigen Gebote den Zuschlag erhalten. Erfolgreiche Bieter müssen binnen zehn Werktagen nach der Veröffentlichung des Zuschlags eine Zweitsicherheit stellen. Die Zweitsicherheit dient als Pfand für die Realisierung der Anlage und beträgt grundsätzlich 45 Euro pro bezuschlagtem Kilowatt.

Im Jahr 2017 werden insgesamt 600 MW an installierter Leistung bei Photovoltaikanlagen ausgeschrieben. Die weiteren Gebotstermine sind der 1. Juni und der 1. Oktober 2017. Weitere Informationen können im Internet unter www.bundesnetzagentur.de in der Rubrik Elektrizität und Gas / Unternehmen / Institutionen / Erneuerbare Energien / Ausschreibungen für Erneuerbare Energien abgerufen werden.

Az.: 28.6.9-002/003 we

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