Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 803/2005 vom 15.11.2005

Aussagen zur Revision Hartz IV im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält Aussagen zur Revision der sog. Hartz IV-Reformen. Die Koalition hält den Beschluss der alten Bundesregierung, wonach die Bundesbeteiligung der Unterkunftskosten von 29,1 % auf „0“ heruntergefahren werden soll, nicht aufrecht. Vorgesehen ist vielmehr, das lfd. Revisionsverfahren abzuschließen. Die Koalition bekennt sich ausdrücklich zur Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro jährlich.

Unmittelbar nach Bildung der neuen Bundesregierung soll die notwendige Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden herbeigeführt werden. Auf dieser Basis soll die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung sowohl für das Jahr 2006 als auch für das Jahr 2007 festgelegt werden. Eine weitere - abschließende - Revision soll zum 01.10.2007 durchgeführt werden.

Az.: IV/1 970-02/2

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