Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 487/2016 vom 13.07.2016

Aufstieg in den technischen Laufbahnen

Mit Inkrafttreten des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.06.2016 (GVBI. NRW. S. 310) sind im § 24 des Landesbesoldungsgesetzes auch die Einstiegsämter der neuen Laufbahngruppenstruktur festgelegt worden. Danach ist unter anderem in der Laufbahngruppe 2 das erste Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 9 LBesO A NRW, in technischen Laufbahnen der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A NRW zugewiesen worden.

Wird im Fall eines Aufstiegs von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2 der Beamtin oder dem Beamten das erste Einstiegsamt der nächsthöheren Laufbahngruppe innerhalb derselben Fachrichtung übertragen, handelt es sich dann in technischen Laufbahnen um das Amt der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A NRW, ohne dass ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 LBesO A NRW der Laufbahngruppe 2 zu durchlaufen wäre.

Az.: 14.1.5

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