Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 87/2017 vom 24.01.2017

Aufbereitung von Brachflächen für Wohnnutzung

Die NRW-Landesregierung hat ein neues Förderprogramm eingeführt, mit dem Kommunen bei der Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen zur Wiedernutzbarmachung für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften oder dauerhafter Wohnraumangebote unterstützt werden. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) hat den AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung) mit der Wahrnehmung dieses Angebotes beauftragt und ihm dazu zusätzliche Mittel in Höhe von 4,6 Mio. Euro bewilligt.

Das neue AAV-Programm umfasst sowohl die Beratung der Kommunen zur Brachflächenmobilisierung als auch die Durchführung von Maßnahmen zur Flächenaufbereitung. Dazu berät und unterstützt der AAV die Kommunen fachlich bei der Bewertung ihrer, im Rahmen einer systematischen Identifikation von Brachflächen, erhobenen Daten. Auf der Grundlage dieser Informationen erfolgt eine Evaluierung individueller Handlungsoptionen. Für kurz- bis mittelfristig durchführbare Einzelmaßnahmen zur Aufbereitung von Brachflächen kann der AAV die Maßnahmenträgerschaft zur Realisierung der Projekte übernehmen. Die kommunalen Maßnahmen können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Der Durchführungszeitraum für die Förderung beträgt 3 Jahre und endet Ende 2019.

Die Fördervoraussetzungen sind erfüllt, wenn sich das Grundstück im Eigentum der Kommune oder eines Unternehmens mit mehr als 50 % kommunaler Beteiligung befindet und nicht größer als ca. 10.000 m² ist. Außerdem muss die Gemeinde eine 25 jährige Zweckbindung für die Wohnnutzung eingehen und ihren Wohnflächenbedarf belegen. Der Wohnflächenbedarf soll nachvollziehbar, d.h. anhand von örtlichen Ermittlungen, Daten und Statistiken dargestellt werden. Die Zweckbindung kann durch ein formloses Schreiben nachgewiesen werden.

Interessierte Kommunen können sich direkt beim AAV an folgende Ansprechpartnerin wenden: Dr. Andrea Holzapfel, Tel. 023 24-50 94 26, E-Mail: a.holzapfel@aav-nrw.de ; AAV — Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, Werksstraße 15, 45501 Hattingen.

Das neue Förderprogramm zur Mobilisierung von Brachflächen für die Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge und bezahlbarem dauerhaften Wohnraum ist aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes NRW sehr zu begrüßen. Die Landesregierung hat mit dieser Aufgabe den AAV betraut, der über eine große Expertise und langjährige Erfahrung mit der Sanierung von Flächen mit Altlasten verfügt.

Der AAV wurde im Jahr 1989 als Verband öffentlichen Rechts gegründet, um Kommunen bei der Sanierung von Altlasten zu unterstützen. Als Pflichtmitglieder gehören ihm das Land NRW sowie die Kreise und kreisfreien Städte an. Zudem haben sich zahlreiche Unternehmen freiwillig dem Verband angeschlossen und profitieren vom know-how im Umgang mit Boden- und Grundwasserbelastungen. Mit der am 01.12.2012 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle wurde das Aufgabenspektrum des AAVs erweitert. Neben die Altlastensanierung trat das Flächenrecycling, um Brachflächen und Altlastengrundstücke für eine neue Nutzung zu reaktivieren und damit den Flächenverbrauch zu reduzieren.

Az.: 25.1.2-005/002 gr

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