Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 17/2019 vom 08.01.2019

Arbeitskreis „Anstalt des öffentlichen Rechts“

Der 31. Arbeitskreis „Anstalt des öffentlichen Rechts“ fand am 9. Oktober 2018 auf Einladung von Herrn Vorstand Gerd Schiffer, StadtServiceBetrieb Brühl AöR, in Brühl statt. Die Sitzung ist mit einer lebhaften Diskussion sehr konstruktiv verlaufen und war mit ca. 40 Teilnehmern gut besucht.

Nach der Begrüßung durch Hauptreferentin Anne Wellmann, Städte- und Gemeindebund NRW, und Vorstand Gerd Schiffer, StadtServiceBetrieb Brühl AöR, befasste sich der erste Vortrag mit dem Thema „Elektronisches Baustelleninformationssystem“. Herr Volker Neumann, Technischer Vorstand SEL Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid AöR, stellte den digitalen Baustellenfinder der ENERVIE Vernetzt GmbH vor.

Seit Oktober 2016 stelle ENERVIE Vernetzt für die Bürger im gesamten Versorgungsgebiet Informationen über größere Netz-Baumaßnahmen im Internet bereit. Das Informationssystem beinhalte ein flexibles Design zur Darstellung auf unterschiedlichen Endgeräten (PC/Tablet/Smartphone) und sei auch verwendbar als einheitliches Informationssystem für andere Kommunen und für die Zurverfügungstellung auf dem Navigationsgerät TomTom. Dargestellt würden aktive und geplante Maßnahmen, sofern sie die Verkehrsführung beeinflussen (Ampeln, Einbahnstraßen, Haltestellenverlegung, etc.) und/oder länger als eine Woche dauern.

Des Weiteren stellte Herr Neumann ein von der ENERVIE Vernetzt in Zusammenarbeit mit dem Stadtreinigungs- Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid (STL) entwickeltes gemeinsames Workflow-basierendes Genehmigungsverfahren für Straßenaufbrüche vor. Ziel sei es, die Transparenz für alle betroffenen Akteure herzustellen. Auch hier komme eine Mitnutzung durch weitere Kommunen in Betracht.

Im Anschluss referierte Herr Jürgen Becker, stellvertretender Vorstand Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), zum Thema „Digitalisierung ist Chef-Sache“. Er gab einen Einblick über die rasant voranschreitende digitale Entwicklung der Zukunft, über ihren Einfluss auf den Menschen und die Arbeitswelt. Er berichtete über die IT-Vision 2030 der StEB. Es stünden derzeit insbesondere eine intelligente Verknüpfung der Daten, Systeme und Prozesse und die rechtssichere Verarbeitung von Daten im Fokus.

Die StEB habe sich zum Ziel gemacht, Vorreiter bei IT-Themen in der Abwasserbranche zu sein. Sie habe bereits jetzt einen hohen DMS-Durchdringungsgrad im Rahmen der e-Akte als auch im Workflow. Sie arbeite auch weiterhin an ihrer Digitalisierung und der Neuorganisation der IT-Abteilung zum agilen Projektmanagement.

Thema des dritten Vortrages war die „Bedarfsgerechte Stadtreinigung“. Kornelia Hülter, Vorständin BonnOrange AöR, berichtete über das Projekt von BonnOrange zur Optimierung der Straßenreinigung in Bonn. Vorgenommen wurde eine Qualitätsanalyse in der Stadt Bonn zu ihrer Sauberkeit. Es sei ein Verfahren entwickelt worden, mit dem kontinuierlich die Qualität der Reinigung gemessen werden könne und ausgehend von den Ergebnissen der Rhythmus der Reinigung individuell angepasst und auch in der Reinigungssatzung festgehalten werde.

Den Verschmutzungsgrad der Straßen messen die Mitarbeiter kontinuierlich mit einem standardisierten Verfahren, das auf Studien der Humboldt-Universität in Berlin basiere. Die Daten würden im Hinblick auf den zeitlichen Verlauf und den gewünschten Standard ausgewertet und der Reinigungsturnus ggf. angepasst.

Schließlich referierte Frau Cornelia Löbhard-Mann, Kommunal Agentur NRW, zum Thema „Korruptionsprävention“. Sie gab einen Überblick über die Korruptionsfälle in NRW sowie die Korruptionsstraftaten der letzten fünf Jahre. Korruption bedeute Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen (auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative) zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten und zum Schaden oder Nachteil für die Allgemeinheit oder für ein Unternehmen.

Es gehe immer um den Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil. Der korruptiven Handlung lägen häufig langfristig angelegte Beziehungen zu Grunde, wobei zunächst durch kleinere Geschenke oder Vorteile getestet werde, wie weit der Vorteilsnehmer bereit sei zukünftig korrupt zu handeln. Sie gab weiterhin einen Überblick über die Schutzmaßnahmen nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz sowie weitere organisatorische Möglichkeiten zur Prävention sowie zu Inhalten einer Dienstanweisung.

Die Vorträge von Herrn Neumann und Herrn Becker sowie von Frau Hülter und Frau Löbhard-Mann sind von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Der Verband > Fachgremien > Arbeitskreise > AK Anstalt des öffentlichen Rechts für Mitgliedskommunen abrufbar.

Frau Wellmann, Geschäftsstelle, wies schließlich darauf hin, dass im Frühjahr 2019 die Verwaltungsräte der AöRs von den Räten neu bestellt werden müssten. Mit Art. 2 des zum 4.07.2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25.06.2015 (GV NRW, Seite 496) seien die Sätze 5 und 6 von § 114 a Abs. 8 neu gefasst worden.

Nach der bis dahin geltenden Regelung seien die Mitglieder des Verwaltungsrats vom Rat für die Dauer von fünf Jahren gewählt worden, so auch nach der letzten Kommunalwahl 2014. Das bedeute, dass die Wahlzeit der Räte 2019 auslaufe und eine Neuwahl bis zu Ende der Wahlperiode (31.10.2020) erfolgen müsse, vgl. Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015.
Der nächste Arbeitskreis findet auf Einladung von Frau Susanne Blask, PKF Fasselt Schlage Wirtschaftsprüfung & Beratung, Duisburg, am 3. April.2019 in Duisburg, statt.

Az.: 28.0-003/005 we

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