Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 34/2020 vom 28.11.2019

Arbeitskreis „Anstalt des öffentlichen Rechts“

Der 33. Arbeitskreis „Anstalt des öffentlichen Rechts“ fand am 6. November 2019 auf Einladung von Vorstand Stefan Welsch, Stadtwerke Hürth AöR, in Hürth statt. Die Sitzung ist mit einer lebhaften Diskussion sehr konstruktiv verlaufen und war mit ca. 40 Teilnehmern gut besucht.

Nach der Begrüßung durch Hauptreferentin Anne Wellmann, Städte- und Gemeindebund NRW, Erstem Beigeordneten Dr. Dirk Ahrens-Salzsieder, Stadt Hürth, und Vorstand Stefan Welsch, Stadtwerke Hürth AöR, berichtete Frau Wellmann zunächst über den aktuellen Stand bei § 2b Umsatzsteuergesetz. Es zeichne sich auf Seiten des Bundes und des Landes erstmals seit Langem Bewegung ab. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der VKU hätten dem Bundesministerium der Finanzen auf dessen Bitte hin eine umfangreiche Sammlung von Sachverhalten zukommen lassen, die im Zuge der Änderung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts dringender Klärung bedürften. Das NRW-Ministerium der Finanzen habe ebenfalls darum gebeten, klärungsbedürftige Rechtsfragen mitzuteilen. In beiden Fällen handele es sich allerdings bislang um nicht mehr als positive Signale. Die Mitglieder des Arbeitskreises AöR wurden ebenfalls gebeten, Fragestellungen und Problemhinweise an die Geschäftsstelle zu geben.

Darüber hinaus habe die StGB-Forderung nach einer Verlängerung des Optionszeitraums in NRW nunmehr Früchte getragen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung habe am 8. Oktober 2019 beschlossen, dem Bundesrat eine Entschließung zur Verlängerung des Optionszeitraums um weitere zwei Jahre bis Ende 2022 vorzulegen. Trotz dieser Entwicklungen rate die Geschäftsstelle dringend davon ab, in den örtlichen Bemühungen, sich auf die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung nach neuem Recht ab 2021 vorzubereiten, nachzulassen und diese Bemühungen vorschnell in Erwartung etwaiger Hilfestellungen des Bundes oder Landes zurückzufahren oder einzustellen.

Sodann gab Vorstand Wolfgang Herwig einen Praxisbericht zum Umgang mit § 2b Umsatzsteuergesetz bei den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR. Die Technischen Betriebe hätten alle Aufgaben erfasst, sie nach ihrer Rechtsnatur kategorisiert und eine Bewertung hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht abgegeben. Inzwischen habe die AöR eine Entscheidung bezüglich jeder Aufgabe getroffen, ob von einer Umsatzsteuerpflicht auszugehen ist oder nicht. Anschließend sei die Erstellung einer Test-Umsatzsteuererklärung geplant.

In dem zweiten Vortrag stellte Christian Scheffs, Kommunal Agentur NRW, das Angebot der Kommunal Agentur zur Fördermittelberatung vor. Im Frühjahr dieses Jahres habe die Kommunal Agentur das Fachnetzwerk Fördermittelakquise NRW gegründet. Die Kommunal Agentur unterstütze Kommunen bei der Fördermittelsuche. Bereits vorhandene Beratungsangebote böten lediglich Ausschnittsberatungen an. Der Vorteil des Fachnetzwerks Fördermittelakquise NRW bestehe darin, dass eine zentrale Anlaufstelle für Kommunen geschaffen worden sei, die unter Nutzung vorhandener Quellen einen schnellen und umfassenden Überblick für eine mögliche Projektförderung biete und weitere Ansprechpartner vermittele. Außerdem böte es eine Unterstützung bei der Projektkonzeption. Die Kommunal Agentur recherchiere und unterstütze beim passgenauen Zuschnitt des Projekts auf die Fördervoraussetzungen. Schwerpunkte seien die Förderprogramme der Bundesministerien, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds ESI sowie die Landesprogramme aus NRW. Die Kommunen schlössen eine Beratungsvereinbarung mit der Kommunal Agentur, die Kosten richteten sich nach der Größenklasse der Kommune.

Thema des dritten Vortrages war der „Wirtschaftsschutz - aktuelle Entwicklung und Arbeitsfelder“. Ministerialrat Dieter Spalink, Referatsleiter Wirtschaftsschutz im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, berichtete über die durch die Vernetzung und Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung erhöhte Anfälligkeit für Cyber-Angriffe, Wirtschaftsspionage, Konkurrenzausspähung, Sabotage und hybride Bedrohung. Angriffsziele in der Kommunalverwaltung seien lukrative und sensible Daten, eigene wirtschaftliche Betätigungen sowie kritische Infrastrukturen. Dabei gäbe es zum einen die Angriffsfläche Technik und zum anderen die Angriffsfläche Beschäftigte. Erforderlich sei ein ganzheitliches behördliches Sicherheitskonzept, das IT, Organisation, Gebäude und Personal zum Gegenstand habe. KRITIS-Unternehmen hätten im Durchschnitt ein deutlich höheres Schutzniveau als Nicht-KRITIS-Unternehmen. Insgesamt bestehe ein großer Nachholbedarf zur Erhöhung des Schutzstatus. Das Referat Wirtschaftsschutz des Innenministeriums berate Kommunen und Unternehmen auch vor Ort.

Schließlich referierte Heiner Linßen, GVV-Kommunalversicherung VVaG, über die GVV Cyber-Versicherung für Kommunen und kommunale Unternehmen. Der GVV habe ein Cyber-Versicherungspaket entwickelt, das Soforthilfe, Risikotransfer und Vermögensschutz zum Gegenstand habe. Die Versicherungslösung umfasse eine Cyber-Eigenschadens-Versicherung, eine Cyber-Haftpflichtversicherung, eine Cyberversicherung Betriebsunterbrechung. Die vom GVV entwickelte Versicherungslösung CyberClear biete umfassenden Versicherungsschutz, vorbeugend, mitten in der Krise, bei der Schadensregulierung und bei der anschließenden Sicherheitsanalyse. Dabei kooperiere der GVV mit der Hiscox Cyberversicherung, die konkreter Krisendienstleister sei, sowie die HiSolutions AG, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert wurden.

Die Vorträge der Herren Herwig, Scheffs, Spalink und Linßen sind im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Der Verband > Fachgremien > Arbeitskreise > AK Anstalt des öffentlichen Rechts für Mitgliedskommunen abrufbar.

Der nächste Arbeitskreis findet auf Einladung von Herrn Dr. Andreas Gansz, Stadtentwässerung Schwerte, am 28. April 2020, in Schwerte, statt.

Az.: 28.0-003/006 we

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