Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 824/2004 vom 22.11.2004

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster

Am 10. November 2004 tagte die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster des Städte- und Gemeindebundes NRW in der Stadthalle in Ahlen. Nach dem Grußwort des Bürgermeisters der Stadt Ahlen, Herrn Ruhmöller, wählte die Arbeitsgemeinschaft zunächst einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Als Vorsitzender wurde Herr Bürgermeister Predeick (Stadt Oelde) und als Stellvertreter Herr Beigeordneter Schlechter (Stadt Oer-Erkenschwick) einstimmig gewählt. Im Anschluss daran gab der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Herr Dr. Schneider, einen Überblick über aktuelle kommunale Themen. Mit Blick auf die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV) forderte Herr Dr. Schneider ein, dass sich bei den Kommunen die zugesagte Entlastung von 2,5 Mrd. Euro wieder finden müsse. Bislang sei dieses noch nicht ohne weiteres erkennbar. Bei den unlängst bekannt gegebenen Standortschließungen der Bundeswehr forderte Dr. Schneider eine schnelle Umnutzung der Liegenschaften. Hierzu gehöre insbesondere, dass zinslose Kredite für Anschlussnutzungen den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Ein Zuwarten des Bundes bei Neunutzungen, um etwaige Planungsmehrwerte abzuschöpfen, sei nicht akzeptabel. Bund und Land seien hier gemeinsam in der Pflicht. Der StGB NRW habe hierzu einen 8 Punkte-Katalog entwickelt. Dieser wurde den Teilnehmern der AG Münster zur Verfügung gestellt.

Nachfolgend stellte Dr. Janning (Beigeordneter der Stadt Rheine) den Teilnehmern das neue Baugesetzbuch vor, in welches die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei Programmen und Plänen eingearbeitet worden ist. Zukünftig müssen im Bauleitplanverfahren mit der Umweltprüfung und dem Umweltbericht auch Umweltgesichtspunkte im Rahmen des Bauleitplanverfahrens innerhalb der bauplanerischen Abwägung einbezogen werden. Dr. Janning beurteilte das neue Baugesetzbuch grundsätzlich positiv, weil zahlreiche kommunale Vorschläge in das Gesetz eingeflossen seien. Zur vertiefenden Lektüre wurde auf die Dokumentation des DStGB Nr. 41 „Das BauGB 2004 – Eine Arbeitshilfe für die kommunale Praxis“ verwiesen.
Herr Loheide (Staatliches Umweltamt Münster) stellte den Teilnehmern die technische Ermittlung und Festlegung von Überschwemmungsgebieten im Regierungsbezirk Münster vor. Herr Nolte (Bezirksregierung Münster) zeigte auf, wie die Bezirksregierung Münster auf der Grundlage der von den Staatlichen Umweltämtern ermittelten technischen Maßgaben für Überschwemmungsgebiete eine Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung vornimmt. Abschließend stellte Herr Holzum von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW (Düsseldorf) den Stand der Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV) vor. Herr Holzum wies insbesondere darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen zurzeit ein Eingang von 85 % an Anträgen zu verzeichnen sei. In Nordrhein-Westfalen seien (Stand: 29.10.2004) 2,52 Mio. Anträge versandt worden. 2 Mio. Anträge seien angenommen worden. 605.000 Anträge seien bereits erledigt. Eine Auswahl einiger Vorträge kann im Intranet des StGB NRW unter der Rubrik „Arbeitsgemeinschaft Münster“ abgerufen werden.

Az.: II/2 qu/g

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search