Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 715/2002 vom 05.12.2002

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln

Am 5.11.2002 fand im Bürgerhaus Troisdorf die 59. Tagung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln statt. Vorsitzender, Bürgermeister Maubach, Odenthal, begrüßte neben den ca. 150 Ratsmitgliedern und Verwaltungsspitzen Frau Abteilungsdirektorin Bergkemper-Marks, Bezirksregierung Köln, Bürgermeisterin Opladen, Bergisch Gladbach als 1. Vizepräsidentin des StGB NRW, den gastgebenden Beigeordneten Eschbach, Troisdorf, sowie den Hauptgeschäftsführer Heinrichs und die Vertreter der Geschäftsstelle des StGB NRW.

Beigeordneter Eschbach stellte in einem Grußwort die Stadt Troisdorf vor und überbrachte die Grüße von Bürgermeister Uedelhoven.

Sodann übermittelte Frau Bergkemper-Marks die Grüße von Regierungspräsident Roters und ging in ihrem Grußwort insbesondere auf die schwierige kommunale Finanzsituation auch im Regierungsbezirk Köln ein. Dabei äußerte sie die Auffassung, daß der Bund und die Länder in einer verhältnismäßig noch schlechteren Situation als die Kommunen seien. Ziel müsse sein, die Einnahmen der kommunalen Haushalte zu verstetigen. Als das einzige langfristige zielführende Konzept sei allerdings der politische Einfluss der Kommunen zu nutzen für eine Verringerung der kommunalen Ausgaben. Zur Verbesserung der finanziellen Situation müssten auch die Umlageverbände ihren Beitrag leisten. Abschließend apellierte Frau Bergkemper-Marks an die Kommunen, im Hinblick auf die geplante Zusammenführung von Arbeitslosen - und Sozialhilfe die Programme "Hilfe zur Arbeit" nicht einzustellen, da Erfahrungen aus Köln zeigten, daß man bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen auch auf in diesem Bereich vorhandenes Know-how zurückgreifen muß.

Zu den lokalen Gestaltungsmöglichkeiten in der kommunalen Sozialpolitik angesichts eines umfassenden staatlichen Regelungsrahmens referierte Ernst Giesen von der Geschäftsstelle des StGB NRW. Insbesondere die Beteiligung der Gemeinden an den Sozialhilfekosten unter Entlastung von der Kreisumlage werde in der Mitgliedschaft sozial-, kommunal- und finanzpolitisch breit akzeptiert. Es bestehe Einvernehmen darüber, daß mit der Umsetzung von § 6 AG-BSHG mehr Anreize für Initiativen zur Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit geschaffen wurden, zusätzliche Impulse für eine fachlich optimierte und auch solidarischere Bewältigung der Soziallasten erreicht und insgesamt eine Aufwertung der Sozialämter und der kommunalen Sozialpolitik erzielt wurden. Eine weitere Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung in der Sozialhilfe müsse mittelfristig durch eine echte Zuständigkeitserklärung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Hilfe zum Lebensunterhalt und aus dem Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen z.B. für die Altenhilfe und die Wöchnerinnenhilfe erfolgen.

Mit den aktuellen Pilotprojekten "Sozialbüros", "Integrierte Hilfen zur Arbeit" und "Sozialagenturen" sei in Nordrhein-Westfalen auch im bundesweiten Vergleich ein merkbarer Qualitätssprung bei der Sozialhilfebearbeitung gelungen. Die Sozialämter arbeiteten inzwischen stärker prozeßorientiert und integriert. In vertikaler Ebene werde die Hilfe im Einzelfall im Rahmen eines Fallmanagements organisiert mit den Stufen: Beratung, Diagnose, Hilfeplanung, Vereinbarung und zur Qualifizierung etc. In horizontaler Ebene werde als Angebotssteuerung die einzelfallübergreifende Leistungsstruktur aufgebaut mit den Elementen: Bedarfs- und Bestandsanalyse, Zielentwicklung, Maßnahmeplanung, Koordination/Steuerung, Controlling, Evualution.

Trotz aller Bemühungen der Kommunen zur Optimierung ihrer Arbeit sei allerdings eine grundlegende Änderung des staatlichen Ordnungsrahmens nach 40 Jahren Bundessozialhilfegesetz durch eine Neugestaltung des Sozialhilferechts dringend geboten. Sozialhilfeleistungen müßten durch eine weitergehende Pauschalierung entbürokratisiert werden. Dabei müsse der Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung gekoppelt werden mit dem Ziel einer Stärkung der Eigenverantwortung bei den Hilfeempfängern. Bei der Regelsatzbemessung müßten die statistischen Grundlagen um politisch-normative Entscheidungen ergänzt werden, indem z.B. stärker auf Haushalte mit ihrer unterschiedlichen Struktur abgestellt werden. Schließlich müsse auch das Nachrangigkeitsprinzip in der Sozialhilfe wieder hergestellt werden. In diesem Sinne würden auch die Vorschläge der sog. Hartz-Kommission unterstützt, ein steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II in der Verantwortung des Bundes für die bisherigen erwerbsfähigen Arbeitslosenhilfebezieher und die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger einzuführen. Politische Forderung des Verbandes sei, die dadurch möglichen Entlastungswirkungen bei der Sozialhilfe den Kommunen zu belassen, um ihnen die Chance zu geben, durch verstärkte öffentliche Investitionstätigkeit wieder weitere Investitionen der Wirtschaft zu mobilisieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Der Beitrag von Herrn Giesen ist im Intranet-Angebot des StGB NRW unter "Fachinformation und Service" abrufbar.

Zu den kommunalpolitischen Tagesfragen berichtete der Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Friedrich Wilhelm Heinrichs. In seiner knapp 37 jährigen Tätigkeit für den Verband bzw. Vorgängerverbänden habe es keine Zeit gegeben, in denen es den Kommunen finanziell so schlecht ging wie derzeit. Heinrichs ging auf die Entwicklung der Verbundsätze sowie der Gewerbesteuer ein. Der Regierungsbezirk Köln sei ein Beispiel dafür, wie ernst die Lage der Kommunalfinanzen sei. Herr Heinrichs widersprach ausdrücklich der Äußerung von Frau Bergkemper-Marks, wonach die Kommunen tendenziell noch besser stünden als das Land oder der Bund. So gebe es im Regierungsbezirk Köln derzeit 23 Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept, für das Jahr 2003 sei eine weitaus höhere Zahl zu besorgen. Besonders besorgniserregend sei dabei, daß viele Gemeinden im Regierungsbezirk Köln keinen genehmigungsfähigen Haushalt haben, so daß die Einzelmaßnahmen unter dem Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörden stehen. Heinrichs appellierte an die Finanzämter, die Betriebsprüfungen zeitlich enger durchzuführen um zu einer Einnahmestabilisierung beizutragen. Ein regelrechter Schock sei für 2003, daß der Finanzausgleich NRW keine stabilisierende Wirkung habe, insbesondere wegen der negativen Abrechnung aus 2001 in Höhe von rund 664 Mio. Euro. Die Kommulation von geringen Schlüsselzuweisungen mit niedrigen Steuereinnahmen bedinge die katastrophale Finanzsituation. Sodann ging Heinrichs auf das am 2.10.2002 in Münster vom Gemeindekongreß beschlossene Notprogramm und die auf Bundesebene diskutierte Gemeindefinanzreform ein.

Heinrichs machte anschließend auf die Einsparpotentiale aufmerksam, die eine umfassende Verwaltungsstrukturreform bringen könnte. Die Ebenen der Kreise, Landschaftsverbände und Bezirksregierungen müssten konsequent auf Einsparpotential abgeklopft werden. Abschließend ging er noch auf die Problematik der Fusionen bei den Sparkassen sowie die Novellierung des Friedhofsrechts ein.

Am Ende der Tagung verabschiedete Bürgermeister Maubach Herrn Hauptgeschäftsführer Heinrichs im Namen der Arbeitsgemeinschaft und dankte ihm für die langjährige Zusammenarbeit. Die Arbeitsgemeinschaft wünscht Herrn Heinrichs alles Gute für die Zukunft.

Az.: I/2 01-25

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