Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 789/2005 vom 26.10.2005

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln

Am 20.10.2005 fand in Sankt Augustin die 64. Tagung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Maubach, Odenthal, begrüßte neben den rd. 230 Ratsmitgliedern und Verwaltungsspitzen Bürgermeister Schumacher von der gastgebenden Stadt Sankt Augustin, den neuen Regierungspräsidenten Lindlar, Bezirksregierung Köln, den Vizepräsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Boecker, Huerth, Herrn Dr. Frölich, Abwasserberatung NRW sowie Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider, Referent Becker und Referent Wohland aus der Geschäftsstelle des StGB NRW.

Bürgermeister Schumacher stellte sodann die Stadt Sankt Augustin vor. Er gratulierte dem neuen Regierungspräsidenten Lindlar zu seiner Benennung und wünschte ihm alles Gute zur Erledigung der vor ihm liegenden Aufgaben.

Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider beglückwünschte ebenfalls den neuen Regierungspräsidenten und äußerte den Wunsch, dass dieser auch an zukünftigen Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft teilnehmen werde. Er sei dem Verband schließlich als langjähriges Präsidiumsmitglied eng verbunden.

Sodann berichtete Dr. Schneider über Aktuelles aus der Verbandsarbeit. Im Fokus stand die Frage, was die neue Landesregierung in den nächsten fünf Jahren an kommunalrelevanten Vorhaben anpacken werde. Aus der Koalitionsvereinbarung sind dies vor allem die Reform der GO, die Verwaltungsstrukturreform, eine Beendigung der Benachteiligung des ländlichen Raums, eine Verbesserung des Rahmens für interkommunale Zusammenarbeit sowie eine Rücknahme „übereifriger“ Umsetzung von EU-Recht und die Haushaltskonsolidierung.

HGF Dr. Schneider stellte die weiterhin sehr schwierige Finanzsituation in den Gemeinden dar. Er wies darauf hin, dass die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die gerade für kleinere Kommunen sehr bedeutend seien, in den letzten Jahren kontinuierlich rückläufig seien. So ergebe sich trotz der erfreulichen Entwicklung bei der Gewerbesteuer im Vergleich zu 2000 ein Saldo bei den kommunalen Einnahmen Gewerbesteuer und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von -400 Mio. Euro. Demgegenüber steigen die Ausgaben für soziale Leistungen ständig an, seit 2000 um 1,2 Mrd. Euro. So sei zu erklären, dass die Städte und Gemeinden trotz der günstigen Gewerbesteuerentwicklung ein großes strukturelles Defizit in den Verwaltungshaushalten haben. Die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte (Fehlbetrag der kommunalen Verwaltungshaushalte in 2005 7,5 Mrd. Euro) führe zu einem Höchststand an Kassenkrediten.

Der kommunale Finanzausgleich müsse daher für das Land bei der Haushaltskonsolidierung eine Tabuzone sein. Jede Ebene müsse für sich sparen. Zu der Konsolidierung sei eine Aufgabenkritik erforderlich. Hier biete der StGB NRW seine Mithilfe an. Derzeit läuft eine Umfrage unter den Mitgliedskommunen.

Eine Aufgabenübernahme im Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform werde es nur bei strikter Beachtung des Konnexitätsprinzips geben. Sie müsse effektiv sein und vernünftig durchgerechnet werden.

Dr. Schneider machte deutlich, dass die kommunalen Interessen bei der Änderung der Regeln zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen sehr ernst genommen werden müssen. Der StGB NRW werde vehement gegen das Vorhaben kämpfen, die wirtschaftliche Betätigung der Städte und Gemeinden zurückzudrängen.

Im letzten Themenfeld ging Dr. Schneider auf die Reform der Gewerbesteuer sowie die finanziellen Auswirkungen von Hartz IV ein. Die Gewerbesteuer bleibe für die Städte und Gemeinden so lange unverzichtbar, wie nicht Alternativen einen qualitativ und quantitativ gleichwerten Ersatz bieten. Das aktuell diskutierte Modell der Stiftung Marktwirtschaft sei derzeit für die Städte und Gemeinden unakzeptabel, da jegliche Aussagen zu einer Quantifizierung fehlen. Hartz IV bedeute derzeit ein finanzielles Fiasko, da sowohl der Bund als auch die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen finanziell erheblich mehrbelastet seien. Wegen der besonderen negativen Betroffenheit der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sei auch der zusätzliche Ausgleich Ost kritisch zu hinterfragen.

Die Rede von HGF Dr. Schneider ist für Mitglieder im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Bezirks AGs“, „Arbeitsgemeinschaften“, „AG Köln“ abrufbar.

Regierungspräsident Lindlar dankte zunächst für die Glückwünsche zu seinem Amtsantritt und gab einen kurzen Rückblick auf 36 Jahre Erfahrung in der Kommunalpolitik und seinen sonstigen beruflichen Werdegang. Sodann referierte er zu dem Thema „Bezirksregierung und Kommunen - auf getrennten Wegen zu gemeinsamen Zielen“. Die Bezirksregierung solle zunehmend kommunalfreundlich ausgestaltet werden. Neben der Aufsicht soll sie vor allem auch Beratung für die Kommunen anbieten und zu einem Abbau der Bürokratie beitragen. Das Wohl der Bürger stehe im Mittelpunkt der Arbeit. So werde es einen neuen Internet-Auftritt der Bezirksregierung geben.

Als eine wichtige gemeinsame Aufgabe stellte Regierungspräsident Lindlar die kommunale Haushaltskonsolidierung dar. Hier sollte die Möglichkeit der wahlfreien Zeit genutzt werden, auch unpopuläre Maßnahmen zu beschließen. Eine weitere Möglichkeit zur Haushaltskonsolidierung sehe er in der interkommunalen Zusammenarbeit, insbesondere bei der Abwasserbeseitigung. Schließlich müssten auch die Umlageverbände zur äußersten Disziplin angehalten werden.

Abschließend ging Regierungspräsident Lindlar auf die katastrophale Finanzsituation der Kommunen im Regierungsbezirk Köln sowie die Thematik der Grundschulbezirke und den demographischen Wandel ein.

Referent Becker referierte über die geplante Reform der Kommunalverfassung. Der angekündigte Referentenentwurf zur Reform der GO liege derzeit immer noch nicht vor. Der Gesetzentwurf werde aber entsprechend der Koalitionsvereinbarung eine Ausdehnung der Wahlzeit der Bürgermeister von 5 auf 8 Jahren, eine Neujustierung der Zuständigkeitsverhältnisse zwischen Rat und Bürgermeister sowie die Einführung eines Ratsbürgerentscheides enthalten. Referent Becker erläuterte die Bewertung dieser Vorschläge durch den StGB NRW anhand der zugrunde liegenden Beschlüsse der Verbandsorgane.

Dr. Frölich, Abwasserberatung NRW, stellte das Angebot der Abwasserberatung NRW zum Risikomanagement in kommunalen Abwasserbetrieben vor. Der PowerPoint-Vortrag, der aus Zeitgründen nicht mehr gehalten wurde, steht für die Mitglieder im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Bezirks AGs“, „Arbeitsgemeinschaften“, „AG Köln“ zur Verfügung.

Sodann hielt der zwischenzeitlich erschienene Landrat Kühn, Rhein-Sieg-Kreis, ein Grußwort und stellte darin den Kreis Rhein-Sieg als den zweitgrößten Kreis in Nordrhein-Westfalen vor.

Nach der Möglichkeit des Erfahrungsaustausches schloss Bürgermeister Maubach die Sitzung gegen 12.45 Uhr. Im Anschluss an die Sitzung fand eine Pressekonferenz mit lokalen Pressevertretern statt.

Az.: IV/1 0125

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