Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 704/1998 vom 20.12.1998

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Am 30. November 1998 fand in Moers die Herbstsitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf für das Jahr 1998 statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Schemken, MdB, Velbert, konnte neben den etwa 180 Vertretern der teilnehmenden Mitgliedsstädte und -gemeinden Herrn Bürgermeister Brunswick als Repräsentanten der gastgebenden Stadt Moers sowie Abteilungsdirektor Albers von der Bezirksregierung Düsseldorf begrüßen.

In seinem einleitenden Grußwort wies Bürgermeister Brunswick darauf hin, daß trotz seiner langjährigen Tätigkeit als Mitglied des Präsidiums des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes dies die erste Sitzung der Bezirksarbeitsgemeinschaft in der Stadt Moers sei. Dies hänge damit zusammen, daß die Stadt Moers über keine eigene Stadthalle verfüge. Nach weiteren Informationen über die Entwicklung und die aktuelle Situation der Stadt Moers wies Bürgermeister Brunswick insbesondere auf die bevorstehende 700-Jahr-Feier hin.

Im ersten Fachreferat der Tagung behandelte 1. Beigeordneter Dr. Schneider, Geschäftsstelle, das Thema "Perspektiven des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern". Unter Hinweis auf die wenige Tage zurückliegende Expertenanhörung vor dem Schulausschuß des Landtages und die Ergebnisse der Diskussionen im Schulausschuß und im Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes verdeutlichte Herr Dr. Schneider die Aktualität des Themas. Das 1995 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung habe spürbare Impulse für die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern gebracht. Diese Entwicklung werde auch vom Verband grundsätzlich positiv beurteilt. Allerdings müsse zur Kenntnis genommen werden, daß auch in der pädagogischen Fachwelt die Vor- und Nachteile der integrativen Beschulung mittlerweile sehr differenziert diskutiert würden, wie eine aktuelle Studie aus Hamburg belege. Aus Schulträgersicht sei aber vor allen Dingen festzuhalten, daß ein weiterer spürbarer Ausbau des gemeinsamen Unterrichts unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen kaum vorstellbar sei. Hier sei das Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert, sein finanzielles Engagement für den gemeinsamen Unterricht zu verstärken und insbesondere diejenigen Kosten zu übernehmen, die durch das Vorhalten paralleler Systeme der sonderpädagogischen Förderung entstehen. Dies betreffe insbesondere die Finanzierung des pflegerischen und therapeutischen Ergänzungspersonals, aber auch besondere Hilfen beim Schulbau. Unabdingbar sei auch die vom NWStGB seit langem geforderte Anpassung der Schüleransätze im Gemeindefinanzierungsgesetz dergestalt, daß behinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht mit dem Satz gerechnet werden, der im Falle der Beschulung an einer Sonderschule in Ansatz zu bringen wäre. In seinen weiteren Ausführungen ging 1. Beigeordneter Dr. Schneider auf die Problematik der Schülerfahrkosten, die fehlende Möglichkeit der Anschlußbeschulung im Bereich der Sekundarstufe I, auf die langen Verfahrensdauern nach der VO-SF sowie auf die besondere Problematik der vom Land als Lösungskonzept favorisierten "Schwerpunktschulen" ein.

In der nachfolgenden Diskussion wurde u.a. hervorgehoben, daß die Auswirkungen des gemeinsamen Unterrichts auf das bestehende Sonderschulsystem sorgfältig beobachtet werden müßten.

Im Anschluß hieran nahm Beigeordneter Ernst Giesen, Geschäftsstelle, zu den aktuellen Entwicklungen im sozial- und jugendpolitischen Bereich Stellung. Unter Hinweis auf die leichten Besserungstendenzen bei den Arbeitsmarktzahlen verdeutlichte er einleitend die nach wie vor strukturellen Probleme der Arbeitsmarktsituation und die gemeinsame Auffassung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und öffentlicher Seite, daß von einer nachhaltigen Entlastung noch keine Rede sein könne. Die Geschäftsstelle habe zum Schwerpunkt "Hilfe zur Arbeit" Mitte September bereits zwei Fortbildungsseminare mit Erfolg durchgeführt. Im Vordergrund hätten dabei auch die Erfahrungen von Städten und Gemeinden gestanden, die mit zusätzlichen Aktivitäten bei der Hilfe zur Arbeit spürbaren beschäftigungspolitischen Erfolg gehabt hätten und letztlich auch zur Reduzierung beim Sozialhilfeaufwand beigetragen haben. Ausführlich ging Beigeordneter Giesen auf die Notwendigkeit ein, durch klare Verantwortlichkeiten im Bereich der allgemeinen Sozialhilfe die Identifizierung von Politik und Verwaltung vor Ort mit den sozialhilfepolitischen Aufgaben zu stärken. In diesem Zusammenhang unterstrich er die Forderung des Verbandspräsidiums, den Ansatz partnerschaftlich entwickelter Modelle auf Kreisebene zur gemeindlichen Beteiligung am Sozialhilfeaufwand weiter zu verbreitern.

Abschließend informierte Beigeordneter Giesen über den aktuellen Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich des Änderungsentwurfs zur Betriebskostenverordnung. Steigende Betriebskosten, sinkende Steuereinnahmen und der zunehmend drohende Rückzug der Kirchen aus der Verantwortung führten Land und Kommunen an die Grenzen der Leistungsfähigkeit im Kindergartenbereich. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Trägern und Land seien folgende Kernpunkte einer Novellierung erarbeitet worden:

  • Abkopplung der Förderung der Sachkosten von der Förderung der Personalkosten
  • nachfrageorientierte Anpassung des Personals in Kindergartengruppen am Nachmittag
  • Erprobungsmöglichkeiten im Hinblick auf neue Angebotskonzepte mit dem Ziel einer allgemeinen Angebotsflexibilisierung
  • Absenkung der Finanzierungsanteile der Träger an den Betriebskosten

 

  • Dynamisierung des Elternbeitragsaufkommens entsprechend der Steigerung der Gehälter der Erzieherinnen.

In der folgenden Diskussion wurde neben den von Beigeordnetem Giesen erläuterten Entwicklungen auch das Flüchtlingsaufnahmegesetz diskutiert. In diesem Zusammenhang wies Abteilungsdirektor Albers, Bezirksregierung Düsseldorf, auf die hohe Quote von Abrechnungsfehlern bei den Kommunen (30 bis 40 %) hin und kündigte an, daß künftig eine stärkere Kontrolle durch das Land erfolgen werde.

Im letzten Fachbeitrag des Tages berichtete Beigeordneter Dr. Schwarzmann, Geschäftsstelle, zunächst über den gegenwärtigen Stand der Novellierung der Landesbauordnung. Zur Zeit befinde sich das Gesetz immer noch im Stadium des Referentenentwurfs. Proteste gegen eine erneute Novellierung innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums seien allerdings ergebnislos geblieben. Sodann ging er auf inhaltliche Schwerpunkte des Entwurfs, wie z.B. die Vereinfachung des Verfahrens sowie die Abschaffung der generellen Stellplatzpflicht, ein und erläuterte unter Hinweis auf die einstimmige Beschlußfassung in den Fachgremien des Verbandes die Bedenken gegen eine solche Entwicklung, die in der anschließenden Diskussion im Plenum auch in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Wortbeiträge geteilt wurden.

Abschließend stellte Beigeordneter Dr. Schwarzmann die Änderungen durch das zum 01.01.1999 in Kraft tretende neue Landesabfallgesetz vor, die insgesamt aus kommunaler Sicht sehr positiv zu bewerten seien und zu einem beträchtlichen Teil auf Vorschläge des Verbandes zurückgeführt werden könnten. Hervorzuheben sei insbesondere die Einbeziehung von Industrie und Gewerbe in kommunale Müllbeseitigung, womit dem Problem der definitorischen Abgrenzung von "Abfall zur Beseitigung" und "Abfall zur Bearbeitung" Rechnung getragen werde. Schließlich ging er auch auf das Problem der Pauschalgebühren ein.

Az.: IV/2

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