Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 681/1998 vom 05.12.1998

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold

Am 12.11.1998 fand eine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold in der Schloßscheune in Lemgo statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Stadtdirektor Dr. Eller, Espelkamp, begrüßte neben mehr als 200 Mitgliedern auch die Regierungspräsidentin Frau Vennegerts und Bürgermeister Wilmbusse, Lemgo, der in die Alte Hansestadt eingeladen hatte. Bürgermeister Wilmbusse stellte sodann die einladende Stadt und das Schloß Brakel als malerische Umgebung der Tagung kurz vor.

Regierungspräsidentin Vennegerts thematisierte in ihrem Grußwort die erneut aktuell gewordene Verwaltungsstrukturreform. Maxime einer Verwaltungsstrukturreform müsse ihrer Auffassung nach die Bürgernähe sowie die Aufgabenkritik statt einer Wahrung von Besitzständen sein.

Die Novellierung der Landesbauordnung sowie des Landesabfallgesetzes war sodann Thema des Referats von Beigeordnetem Dr. Schwarzmann, Geschäftsstelle. Kurz nach Inkrafttreten der Bauordnung zum 01.01.1996 seien bereits wieder Novellierungswünsche geäußert worden. Für die Praxisseite sei eine Reform der Reform aber nicht nötig. Einige Korrekturen an den bestehenden Vorschriften hätten seiner Auffassung nach ausgereicht. Insbesondere der jetzt im Entwurf einer neuen Landesbauordnung vorgesehene Wegfall der gesetzlichen Stellplatzpflicht werde seitens des Verbandes abgelehnt. Die Erfahrung in Hessen habe gezeigt, daß sämtliche Kommunen die Stellplatzverpflichtung auf dem Satzungswege wieder einführen mußten. Für Nordrhein-Westfalen würde dies bedeuten, daß über 1.000 Satzungen in der näheren Zukunft erstellt werden müßten, um den Wegfall einer einzigen Gesetzesvorschrift zu kompensieren.

Das neue Landesabfallgesetz (das am 12.11.96 endgültig verabschiedet wurde und zum 01.01.1999 in Kraft treten wird) werde vom NWStGB uneingeschränkt unterstützt. Insbesondere hob Dr. Schwarzmann hervor, daß die Erhebung einer einheitlichen Abfallgebühr, bezogen auf das Restmüllgefäß für verschiedene Abfallentsorgungsteilleistungen sowie die anteilige Finanzierung einer mit einer Sondergebühr belegten Abfallentsorgungsteilleistung über eine einheitliche Abfallgebühr zulässig gemacht werde. Dies bedeute, es sei einerseits zulässig, eine Einheitsgebühr für alle Abfallentsorgungsteilleistungen, bezogen auf das Restmüllgefäß, zu erheben; alternativ sei es auch möglich, eine "verbilligte" Sondergebühr z.B. für die Sperrmüllentsorgung und die Biotonne zu erheben, und die "übrigen" Sperrmüllkosten und Biomüllkosten in die Kalkulation der Postmüllgebühr hineinzurechnen (sog. Querfinanzierung).

Beigeordneter von Lennep stellte die kurz zuvor vom Kabinett gebilligten Eckpunkte zur "Verwaltungsmodernisierung in Nordrhein-Westfalen" in den Mittelpunkt seines Referats. Die Ziele und Instrumente der Verwaltungsstrukturreform ließen sich danach wie folgt zusammenfassen:

- Bestimmung der originären Kernaufgaben des Landes

- Veränderungen im Bereich der Ministerialverwaltung und Reduktion der Behördenvielfalt

- bürger- und mitarbeiterorientierte Binnenmodernisierung staatlicher Behörden

- weitere Stärkung der kommunalen Ebene

- Einbeziehung der regionalen Strukturen und Potentiale in die laufenden Überlegungen

- Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts.

Die Ergebnisse sollten an drei Kriterien gemessen werden: Mehr Selbstverwaltung, bessere Arbeitsergebnisse und mehr Bürger- und Kundenorientierung.

Die Ziele sollten erreicht werden durch konsequente Aufgabenkritik und Vorschriftenprüfung, durch Binnenmodernisierung der Behörden und Einrichtungen mittels integrierter Informationstechnologien, Anwendung neuer Steuerungsmodelle, Umsetzung fortschrittlicher Personalverwaltung und eines bürgernahen Qualitätsmanagements sowie letztendlich mittels einer umfassenden Organisationsentwicklung, durch Optimierung des Verwaltungsaufbaus und der Behördenstrukturen sowie durch Unterstützung der Kommunen in ihren Reformbemühungen. Die Kernaussagen des Eckpunktepapiers seien aus Sicht des Verbandes nachhaltig zu begrüßen.

In der Diskussion zu diesem Thema wurde mehrfach hervorgehoben, daß die Kommunalverwaltungen durch gezielte und qualitativ hochstehende Fortbildung über einen hochqualifizierten Mitarbeiterstamm verfügten, so daß der Delegation von Verwaltungsaufgaben nichts entgegenstehe - vorausgesetzt, es werde auch für eine entsprechende Finanzausstattung gesorgt.

Schließlich informierte Referent Thomas, Geschäftsstelle, über aktuelle Entwicklungen im Straßenbau und im Straßenverkehrsrecht. Er gab einen Überblick über die wesentlichen verkehrspolitischen Aussagen der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene. Sodann stellte er erste Überlegungen seitens der Geschäftsstelle zur Herabzonung von Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden vor. Schließlich berichtete er über den ersten Teilbericht der Landtags-Enquête-Kommission "Zukunft der Mobilität", der sich mit Möglichkeiten und Grundsätzen einer integrierten Gesamtverkehrsplanung befaßt. Aus Sicht der Geschäftsstelle werde der Katalog von Vorschlägen in diesem Bericht insgesamt durchaus positiv bewertet. Die stärkere Vernetzung aller Verkehrsmittel und Verkehrsträger, der Planungsebenen sowie der verkehrsbezogenen Maßnahmen auch auf Landesebene werde vom Verband seit langem als richtig angesehen. Allerdings seien konkretere Vorschläge, wie beispielsweise derjenige nach Erlaß eines "Mobilitätsgesetzes" mit neuen Standards, durchaus kritisch zu würdigen. Auch die Schaffung zusätzlicher Instanzen auf der Mittelebene, nämlich Regionalverbände, werde seitens des Verbandes als nicht notwendig abgelehnt. Derartige Fragen sollten letztlich einer Verwaltungsstrukturreform vorbehalten bleiben.

Az.: III/1 91-29

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