Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 788/2005 vom 24.11.2005

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 24. Oktober 2005 fand in Finnentrop die zweite Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2005 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben ca. 230 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Heß, den Regierungspräsidenten Diegel, den Vizepräsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Schäfer, Bergkamen und den stellv. Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Reuter, Stadt Olsberg. Ferner begrüßte er von der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider und Hauptreferentin Wellmann sowie von der Abwasserberatung NRW Herrn Dr. Frölich. Der Bürgermeister der ausrichtenden Gemeinde stellte sodann die Gemeinde Finnentrop vor.

Regierungspräsident Diegel informierte in seinem Grüßwort darüber, möglichst alle Kommunen des Regierungsbezirks persönlich besuchen zu wollen. Im Hinblick auf die finanzielle Situation der Kommunen zeigte sich der Regierungspräsident interessiert, wie sich die Situation vor Ort darstelle. Neue Chancen biete das Neue Kommunale Finanzmanagement. Nach dem Stichtag 01.01.2009 müsse das Neue Kommunale Finanzmanagement umgesetzt werden. Mischformen von Kameralistik und Doppik seien dann nicht mehr möglich. Diegel ging auch auf Vermögensveräußerungen zur Haushaltssanierung ein. Der Regierungspräsident bot zudem Hilfestellung für die Kommunen hinsichtlich der Aufstellung des zukünftigen Haushaltes an.

Auf der Tagesordnung stand sodann die Wahl einer/s stellv. Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wählten einstimmig Herrn Bürgermeister Heß, Gemeinde Finnentrop.

Über die aktuellen Themen aus der Verbandsarbeit berichtete Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider. Zunächst informierte er über den kommunalrelevanten Inhalt der Koalitionsvereinbarung auf Landesebene. Das Wirken des Verbandes sei an zahlreichen Stellen der Vereinbarung erkennbar. In diesem Zusammenhang nannte er die Reform der Gemeindeordnung mit der Senkung der Schwellenwerte und der Wahlmöglichkeit der Bürgermeister in die Kreistage, die Verwaltungsstrukturreform, die Umwandlung von Weisungsaufgaben in Pflichtaufgaben ohne Weisung und die Beendigung der Benachteiligung des ländlichen Raums bei Förder- und Entwicklungsmaßnahmen. Alle Regionen würden zukünftig gleichwertige Entwicklungschancen erhalten. In seinem Beitrag ging Dr. Schneider auch auf die Finanzsituation des Landes und der Städte und Gemeinden ein. Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund seien sich darin einig, daß der kommunale Finanzausgleich eine Tabuzone für die Landesregierung sein müsse. Es dürfe keinen weiteren „Raubzug“ durch die kommunalen Kassen geben. Notwendig sei auch eine Verwaltungsstrukturreform. An einer umfassenden Reform der Verwaltungsstruktur führe kein Weg vorbei, zumal man sich parteiübergreifend einig sei. Die Regierung werde zunächst im Umweltbereich beginnen. Kritisch sehe der Städte- und Gemeindebund die Absicht des Landes, die Schulbezirke ab dem Jahr 2008 abzuschaffen. Für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen würden Schulbezirke ein wichtiges und unverzichtbares Steuerungsinstrument darstellen, um die Schülerströme an die bestehenden Raumkapazitäten anzupassen. Dies gelte gerade in Zeiten sinkender Schülerzahlen. Hinzu komme die Gefahr, daß sog. „Gettoschulen“ entstünden. Im übrigen gebe es bundesweit keinen nachweisbaren Ursachenzusammenhang zwischen der Abschaffung der Schulbezirke, der Wahlfreiheit von Eltern und der Bildungsqualität in einzelnen Schulen.

Als erstes Schwerpunktthema wurde die kommunal-wirtschaftliche Betätigung behandelt. Hauptreferentin Anne Wellmann aus der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes informierte in ihrem Beitrag über aktuelle Entwicklungen zur kommunal-wirtschaftlichen Betätigung und plädierte insoweit für eine Freiheit der kommunalen Wirtschaft. Kommunale Unternehmen würden einen erheblichen Beitrag zur lokalen Wertschöpfung und zur Wirtschaftsförderung leisten. Eine Beschneidung der kommunalen Wirtschaft, die der Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger diene, bringe keinen Zugewinn an Effektivität. Kommunale Unternehmen seien wichtige und gefragte Arbeitgeber und böten eine Fülle von Ausbildungsplätzen. Der Wettbewerb würde durch das Vorhandensein kommunaler Anbieter stimuliert. Gerade in Sparten wie dem Energiemarkt, der zu Konzentration und Monopolbildung neige, wirke sich die Aktivität der Stadtwerke preisdämpfend im Dienste der Endverbraucher aus. Nicht zuletzt seien die Städte und Gemeinden aufgrund ihrer prekären Finanzlage auf die Erträge ihrer Unternehmen angewiesen. Nur so ließen sich viele Leistungen der Daseinsvorsorge auch langfristig in der von den Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Qualität erbringen. Die Betätigungsmöglichkeiten der kommunalen Unternehmen in NRW müßten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Dies gelte in hohem Maße insbesondere für die wichtigen Bereiche Energieversorgung, Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr und Telekommunikation.

Dr. Frölich, Abwasserberatung NRW, erläuterte in einem weiteren Schwerpunktreferat das Risikomanagement im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung. Insoweit ging er zunächst auf bestimmte gesetzliche Grundlagen ein, wie etwa das Neue Kommunale Finanzmanagement. Dr. Frölich stellte Vorüberlegungen zum Aufbau eines Risikomanagements an und ging sodann auf die Phasen des Aufbaus eines Risikofrüherkennungssystems ein. Ferner informierte er über Beispiele für Risikokriterien zur Ermittlung der Schadenshöhe. Dargestellt wurden auch einzelne Steuerungsinstrumente, um Risikofaktoren zu vermindern. Die Vorteile des Risikomanagements seien die planmäßige Zielerreichung durch gezielte Steuerung und Kontrolle der Risiken, die Konzentration auf die wesentlichen Risiken, der bewußte Umgang mit Chancen und Risiken, die Sensibilisierung der Betroffenen für mögliche Risiken und die breitere und intensivere Risikobeobachtung.

Az.: IV/2

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