Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 830/2003 vom 20.11.2003

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 06.11.2003 fand in Medebach die zweite Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2003 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Herr Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben den ca. 230 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Nolte, den Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW, Herrn Bürgermeister Schäfer, Stadt Bergkamen, die Regierungspräsidentin Drewke, den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Herrn Bürgermeister Reuter, Stadt Olsberg, sowie den Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider, Städte- und Gemeindebund NRW, und Herrn Dr. Schäffer, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW. Der Bürgermeister der ausrichtenden Stadt, Herr Nolte, begrüßte sodann die Teilnehmer und stellte die Stadt Medebach vor.

Regierungspräsidentin Drewke ging in ihrem Grußwort u.a. auf die Bedeutung einer soliden Finanzausstattung für die Städte- und Gemeinden ein. Sie wies allerdings darauf hin, daß derzeit rund 2/3 der Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müßten, 10 % der Städte und Gemeinden befänden sich in der vorläufigen Haushaltsführung. Ursache hierfür sei der zu verzeichnende Einbruch bei den Steuereinnahmen. Drewke ging ferner kurz auf das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2004 ein und hob hervor, daß sich das Land bemühe, den bisherigen Status quo aufrechtzuerhalten. Abschließend riß sie kurz das Schwerpunktthema, die Gemeindefinanzreform, an und vertrat die Auffassung, daß die Bundeskoalition einen tragfähigen Beschluß zur Gemeindefinanzreform gefaßt habe, der eine bundesweite Entlastung von 3 Mrd. Euro zur Folge habe.

Schwerpunktmäßig wurde sodann die Gemeindefinanzreform thematisiert. Der Hauptgeschäftsführer der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes, Herr Dr. Schneider, erläuterte, daß die Gemeindefinanzreform über das Schicksal der kommunalen Selbstverwaltung entscheide. In diesem Zusammenhang stellte er das kommunale Modell dar, welches bislang weder von der Bundesregierung noch von der Opposition vollständig akzeptiert werde. Er sprach sich insbesondere für eine Steuerpflicht von Freiberuflern aus und gegen die Möglichkeit, daß Großunternehmen ihre Einnahmen „herunterrechnen“ können, während der Mittelstand und das Handwerk diese Möglichkeit nicht hätten. Die beabsichtigte Reform bringe den Kommunen netto allenfalls 700 Mio. Euro, allerdings stünden den Kommunen 2,3 Mio. Euro ohnehin zu. In einem weiteren Themenkomplex ging Dr. Schneider auf die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ein. Zentraler Streitpunkt sei insoweit die Frage der Trägerschaft. Der Landkreistag setzte sich insoweit für eine Kommunalisierung ein, welche vom Städte- und Gemeindebund abgelehnt werde. Mit dem neuen System würden 2 Mio. Langzeitarbeitslose überführt, was die Kreise nicht ohne weiteres bewältigen könnten.

In einem abschließenden Beitrag zur Gemeindefinanzreform berichtete Herr Ministerialdirigent Dr. Schäffer, Leiter der Abteilung Arbeit im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen, über den aktuellen Stand der im Bundestag und Bundesrat laufenden Debatte zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Es wies auf ein relativ kompliziertes Vermittlungsverfahren hin, das sich in der Angelegenheit ergeben habe. Zwischenzeitlich sei auch eine Arbeitsgruppe gebildet worden, in der auch Nordrhein-Westfalen vertreten sei. Bis Mitte Dezember 2003 werde sich das Verfahren noch hinziehen. Er sprach sich für eine Trägerschaft der BfA und für die Einrichtung von Jobcentern in der Verantwortung der BfA aus. Das hessische Modell lehnte er in diesem Zusammenhang ab. Abschließend stellte Dr. Schäffer die veränderten arbeitsmarktpolitischen Konturen dar und ging in diesem Zusammenhang auf einzelne Programme des Landes ein.

In der auf die beiden Schwerpunktbeiträge folgenden Aussprache wiesen die Teilnehmenden darauf hin, daß der Finanzzuwachs bei den Städten und Gemeinden durch die Gemeindefinanzreform zu gering ausfallen werde und forderten mit Nachdruck Nachbesserungen. Im einzelnen seien noch Proberechnungen erforderlich. Erinnert wurde auch an das Grundsicherungsgesetz, das den Kommunen neue Pflichten auferlegt habe.

Az.: IV/2

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