Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 569/2019 vom 15.10.2019

Anpassung der EU-Schwellenwerte im Vergaberecht

Die EU-Kommission hat - turnusmäßig - eine Anpassung der EU-Schwellenwerte im Vergaberecht angekündigt. Die Anpassung betrifft die „klassische“ Vergaberichtlinie, die Sektorenvergaberichtlinie, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie die Richtlinie Verteidigung und Sicherheit.

Zum Hintergrund: Die EU-Schwellenwerte basieren auf den Schwellenwerten des General Procurement Agreement (GPA), die in sog. „Sonderziehungsrechten“ angegeben werden. Dies ist eine künstliche, vom IWF geschaffene Währungseinheit. Da sich deren Kurs zum Euro laufend verändert, werden die EU-Schwellenwerte alle 2 Jahre an die Sonderziehungsrechte angepasst. Eine Anpassung erfolgt abhängig von den Kursveränderungen gegenüber dem Euro entweder nach oben (meistens) oder nach unten (seltener der Fall), so wie es dieses Mal erfolgen soll. Die nach unten angepassten Schwellenwerte werden ab dem 01.01.2020 gelten. Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt unmittelbar nach Veröffentlichung der Schwellenwerte im EU-Amtsblatt (voraussichtlich im Dezember 2019).

Die angepassten Schwellenwerte sollen wie folgt festgelegt werden:

Klassische Richtlinie
Bauleistungen:                       5.350.000 Euro
Liefer-/Dienstleistungen:        214.000 Euro (oberste, obere Bundesbehörden u. vergleichbare Einrichtungen: 139.000 Euro)

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit
Bauleistungen:                       5.350.000 Euro
Liefer-/Dienstleistungen:        428.000 Euro     

Konzessionen:                        5.350.000 Euro

Az.: 21.1.1.2-004/001 we

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