Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 839/2005 vom 27.10.2005

Anliegerverkehr im Wohngebiet

1. Die Verkehrsbehörde muss in einem Wohngebiet, in dem die Grundstücke über Wohnwege erschlossen werden, die nur für den Fußgängerverkehr freigegeben sind, keinen Anliegerverkehr zulassen.

2. Ein Anwohner kann unter Gleichheitsgesichtspunkten nicht verlangen, dass für einen Wohnweg Anliegerverkehr in derselben Weise zugelassen wird, wie er in einem ähnlich konzipierten Wohngebiet entgegen einer widmungsrechtlichen Beschränkung zugelassen worden ist.

3. Eine bestehende Verwaltungspraxis begründet keine Selbstbindung der Verwaltung, wenn die Behörde sie für die Zukunft aus willkürfreien Erwägungen generell aufgibt und durch eine andere, ebenfalls rechtmäßige Verwaltungspraxis ersetzt.

[OVG NRW, Beschluss vom 27.09.2005 - 8 A 2947/03]

Az.: II/1 660-00/1

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