Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 872/2003 vom 03.11.2003

Anhörung zur regionalen Wirtschaftsförderung

Der Unterausschuss "Regionale Wirtschaftspolitik" des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit hat eine Anhörung zur Zukunft der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" durchgeführt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat hierzu Stellung genommen und sich für eine Fortführung der Gemeinschaftsaufgabe ausgesprochen.
Nach Auffassung des DStGB ist die GA ein Instrument zur bundesweiten Koordinierung der Regionalförderung. Die koordinierte Regionalförderung ist heute genauso erforderlich wie in früheren Jahren, wenn nicht sogar noch stärker. Die Europäische Kommission hat in ihrem zweiten Zwischenbericht über den Fortschritt der Kohäsion festgestellt, dass sowohl EU-weit als auch national verstärkt Disparitäten zwischen wohlhabenden und weniger entwickelten Regionen auftreten. Jede geordnete Regionalförderung muss daher das Element finanzieller Unterstützung ärmerer Regionen durch den Bund enthalten. Zur Aktivierung regionaler Anstrengungen ist es erforderlich, dass sowohl Bundes- als auch Ländermittel gemeinsam eingesetzt werden.
Eine Abschaffung des Koordinierungsinstrumentes GA hätte eine ungleichgewichtige Regionalförderung entsprechend der Finanzkraft der Regionen/Länder sowie ein stärker ausgeprägtes Fördergefälle zwischen wohlhabenden und ärmeren Ländern innerhalb der Bundesrepublik zur Folge. Subventionswettläufe, die durch die konsensorientierte GA ausgeschlossen werden, wären möglich. Ein regionalpolitischer Ordnungsrahmen ohne eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern müsste ohne die konsensstiftende Funktion der Teilhaber an Finanzmitteln auskommen. Es ist unwahrscheinlich, dass die intensive Zusammenarbeit der Länder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe anhält, wenn der Ordnungsrahmen so gestaltet ist, dass Konsens und Solidarität nur in eine Richtung auch finanzielle Hilfestellung bedeutet.
Regionale Entwicklungskonzepte sollten bei der Förderung durch die GA eine größere Rolle spielen. Sie steigern die Effizienz der Fördermittelverwendung durch die Verringerung von Mitnahmeeffekten. Durch das Vorhandensein der Regionalentwicklungskonzepte können die Fördermittel auch gezielt eingesetzt werden. Eine Konzentration der Infrastruktur- und Wirtschaftsförderung auf Wachstumspole lehnt der DStGB ab. In einem regionalisierten bzw. globalisierten Wirtschaftsumfeld ist eine sog. Leuchtturmwirkung nicht zu erwarten, sondern nur eine Vergrößerung der Entwicklungsdisparitäten zwischen den Wachstumspolen und den umliegenden schwach entwickelten Regionen. Es würden nur weitere kostentreibende Entwicklungen (Überkonzentration mit relativ großen Umweltfolgen auf der einen Seite, zunehmende Verkehrsströme, Verödung von Versorgungsstrukturen in ländlichen Regionen andererseits) gefördert. Die notwendige Unterstützung endogener Potenziale in den Regionen würde unterbleiben.
Die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe wird aus Sicht des kommunalen Spitzenverbandes trotz des Export-Basis-Prinzips der GA gestärkt, da die Wirtschaftskraft der Region angehoben wird. Damit verbessern sich auch die Bedingungen für eine regionale Nachfrage und einen regionalen Kaufkraftabfluss. Darüber hinaus können über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe besondere Anreize für die Entwicklung regionaler Konzepte gesetzt werden. Die dadurch mögliche verstärkte Einbindung der Städte und Gemeinden wird als wichtiges Element regionaler Entwicklungen empfunden.
Das Export-Basis-Konzept ist nach wie vor sinnvoll, da auf diesem Wege sinnlose Subventionen eines innerregionalen Standortwechsels reduziert werden. Allerdings ist es für die regionale Entwicklung auch bedeutsam, ergänzend die Möglichkeit für gewerbliche Unternehmen vorzusehen, örtliche Standortbeschränkungen innerregional auszugleichen. Mit anderen Worten: Das Export-Basis-Konzept sollte dort nicht greifen, wo ein Unternehmen durch Bestandspflege angereizt werden kann, seinen Standort innerhalb der Region beizubehalten.
Ein Rückzug des Bundes aus der regionalen Wirtschaftsförderung und die alleinige Verantwortung der Länder kann schließlich nach Auffassung des DStGB nicht mit dem Argument des Bürokratieabbaus bzw. der Erhöhung von Transparenz durch Abgrenzung von Verantwortlichkeiten begründet werden. Eine Zuweisung der GA-Mittel über das Instrument des Länderfinanzausgleiches trägt gerade nicht zur Transparenz bei. Darüber hinaus würde auch die Koordinierungsfunktion der GA entfallen. Auch ein Bürokratieabbau wäre nicht mit einem Rückzug des Bundes aus der regionalen Wirtschaftsförderung verbunden. Vielmehr müsste von einem Aufbau von Bürokratie gesprochen werden, da eventuell Länderprogramme der regionalen Wirtschaftsförderung direkt mit der EU-Kommission ohne die bündelnde Funktion des BMWA verhandelt werden müssen.

Az.: III 450 - 42

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