Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 716/2007 vom 06.11.2007

Anhörung zum Nichtraucherschutzgesetz NRW

Am 31.10.2007 fand vor dem federführenden Gesundheitsausschuss des Landtags NRW die Sachverständigenanhörung zum geplanten Nichtraucherschutzgesetz NRW statt. Die einzelnen Stellungnahmen sind online unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/aktuelle_drucksachen/aktuelle_Dokumente.jsp verfügbar.

Während der Anhörung gab es seitens der Abgeordneten Anzeichen, dass neben einzelnen Änderungen zum Entwurf des Gesetzes auch ein grundsätzliches Rauchverbot in Gaststätten nicht undenkbar wäre.

Zudem zeichnete sich ab, dass im Sinne des Beschlusses des Rechts-, Verfassungs- und Personalausschusses des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 18.10.2007 das Rauchen in Schulgebäuden vollständig verboten wird und eine dortige Privilegierung von Brauchtumsveranstaltungen nicht erfolgen wird.

Der Landtagsausschuss wird seine Beschlussempfehlung am 07.12.2007 verabschieden, der Landtag soll dann am 19./20.12.2007 in seiner letzten diesjährigen Plenarsitzung entscheiden. Bis dahin kann über Einzelregelungen nur spekuliert werden. Die Geschäftsstelle des StGB NRW wird die Verbandsmitglieder zeitnah auf dem Laufenden halten.

Az.: I/2 100-00

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