Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 743/1999 vom 05.11.1999

Anfragen per E-Mail

Der Verband möchte an dieser Stelle eine Bitte in eigener Sache äußern. Bei den Mitarbeitern der Geschäftsstelle gehen zunehmend Anfragen per E-Mail ein, die nicht erkennen lassen, welche Stadt oder Gemeinde der Absender vertritt oder in welcher Funktion er dort tätig ist.

Dies ist insofern mißlich, als zum einen die Kenntnis darüber, welche Kommune anfragt, bei der Sachverhaltsbeurteilung helfen kann und zum anderen, weil nicht nachgeprüft werden kann, ob in Einzelfällen - zu Lasten der zahlenden Mitgliedsstädte und -gemeinden - Dienstleistungen an Nichtmitglieder erbracht werden. Letzteres ist auch bei Rechtsauskünften deshalb problematisch, weil den Mitarbeitern der Geschäftsstelle Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz nur gegenüber Mitgliedern gestattet ist.

Aus diesem Grunde möchten wir darum bitten, bei Anfragen per E-Mail die Kommune, die Funktion des Anfragenden sowie nach Möglichkeit auch eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen anzugeben, damit diese Anfragen zügig bearbeitet werden können. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns herzlich.

Az.: IV/2

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