Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 711/1998 vom 20.12.1998

Amts-/Gemeindeverzeichnisse und Branchenbucheintragungen

Bei der Geschäftsstelle gehen immer wieder Hinweise von Kommunen über Gebührenrechnungen von Verlagen für angebliche Anzeigenaufträge bei Amts-/Gemeindeverzeichnissen bzw. für Branchenbucheintragungen ein. Bei näherer Nachprüfung stellt sich vielfach heraus, daß die Kommune keinen Auftrag erteilt hat. Dieser soll vielmehr erst durch die Bezahlung des Angebotspreises zustande kommen. Die Rechnungssteller versenden die Schreiben offensichtlich in der Hoffnung, die Auftragsvergabe werde von den Kommunen nicht genau überprüft. Wir möchten deshalb dringend empfehlen, Rechnungen für angebliche Inserate in Gemeindeverzeichnissen, Adressbüchern, Branchenbucheintragungen o.ä. Werbebroschüren genau zu prüfen, ob auch tatsächlich ein Auftrag für das entsprechende Inserat erteilt wurde. Des weiteren sollte bei der Vergabe derartiger Aufträge ein Nachweis verlangt werden, wo und in welcher Auflage die Broschüren aufgelegt oder verteilt werden.

Az.: I/1 013-50-2

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