Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 549/2018 vom 17.10.2018

Aktualisierung der Musterfriedhofsatzung

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat seine Musterfriedhofsatzung aktualisiert. Diese ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinformationen > Mustersatzungen > Friedhöfe – Mustersatzung 10/2018 abrufbar. Die Mustersatzung ist insgesamt modernisiert worden, insbesondere mit Blick auf die Terminologie und die Rechtstechnik. Aber auch inhaltlich haben sich einige wesentliche Punkte geändert, zum Beispiel:

  •   Akzentuierung des Umgangs mit „Sternenkindern“,
  •   Zustimmungsfiktion bei Tätigkeit von Gewerbetreibenden,
  •   Verstetigung der gängigen Praxis in Umbettungsfällen,
  •   Einbringung kremierter Haustiere als Grabbeigabe,
  •   Möglichkeit der „Rückgabe“ von Erdwahlgrabstätten,
  •   Dokumentation der Herkunft von Grabmaterial aus Naturstein und
  •   Verbreiterung der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände.

Der bisherigen Praxis folgend wird der StGB NRW auch zu der aktualisierten Fassung wieder einen Erläuterungsteil veröffentlichen. Dessen Erarbeitung wird allerdings noch Zeit in Anspruch nehmen. Fachlich Interessierte außerhalb der StGB NRW-Mitgliedschaft, welche die aktualisierte Musterfriedhofsatzung einsehen wollen, können sich an Dr. Jan Fallack, Referent für Schule, Kultur und Sport, Tel. 0211-4587-236, E-Mail: jan.fallack@kommunen.nrw , wenden.

Az.: 46.0.2-005/003

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