Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 203/2021 vom 17.03.2021
Aktualisierung der Muster-Baumschutzsatzung
Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW hat eine neue Muster-Baumschutzsatzung herausgegeben. Die aktualisierte Mustersatzung (Stand: 15.03.2021) kann im Intranet des StGB NRW abgerufen werden. Die aktualisierte Muster-Baumschutzsatzung berücksichtigt insbesondere, dass sich die Rechtsgrundlage für eine kommunale Baumschutzsatzung geändert hat. Diese Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW – vormals § 45 Landschaftsgesetz NRW a. F.). Der Landesgesetzgeber hat aber die Rechtsetzungsbefugnis inhaltlich keiner Änderung unterzogen, d. h. es besteht – wie bislang - die Befugnis, dass Städte und Gemeinden den Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baumschutzsatzung schützen können, wenn sie dieses möchten.
Az.: 26.0.6-015 qu