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StGB NRW-Mitteilung 223/2021 vom 13.04.2021

Änderung von Verordnungen im Bereich des Umweltministeriums

Die Geschäftsstelle informiert über das Inkrafttreten der Verordnung zu Änderung von Verordnungen im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) am 26.03.2021.

Mit der vorliegenden Artikelverordnung werden die

- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW,

- Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz,

- Weinrechtszuständigkeitsverordnung sowie

- Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Tierseuchenverordnungen geändert.

Besonders hinweisen möchte die Geschäftsstelle auf Folgendes:

- Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW enthält neben redaktionellen Überarbeitungen einige wichtige materielle Änderungen, so etwa in § 1 Absatz 2, dass Hundehalter, die ihre Sachkundeprüfung beim Kreisveterinäramt abzulegen haben, dies nur bei der örtlich zuständigen Behörde tun können. Außerdem müssen nun Personen, die nach Maßgabe des § 2 für anerkannte sachverständige Stellen Sachkundeprüfungen durchführen wollen, ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Die Privilegierung der in § 2 Absatz 5 aufgeführten Personengruppen wurde gestrichen und einige formale Vorschriften im Zusammenhang mit der Verhaltensprüfung (§ 3) wurden überarbeitet. 

- Die Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Tierseuchenverordnungen erhält einen neuen Namen und eine Kurzbezeichnung sowie eine amtliche Abkürzung. Es werden zudem bereits einige europarechtlich bedingte Zuständigkeitsergänzungen vorgenommen. Die Landesregierung ist aktuell damit befasst, kurzfristig eine weitere Änderung dieser Zuständigkeitsverordnung vorzubereiten, um die Verordnung (EU) 2016/429 ("EU-Tiergesundheitsrechtsakt, AHL"), die am 21.04.2021 in Kraft treten wird, zeitnah umzusetzen. Diese weitere Änderung soll noch im ersten Halbjahr 2021 in Kraft treten.

Die Verordnung ist unter dem folgenden Link abrufbar:

GV. NRW. Ausgabe 2021 Nr. 23 vom 25.3.2021 Seite 293 bis 310 | RECHT.NRW.DE

 

 

Az.: 15.0.5-001/001

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