Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 358/2019 vom 31.07.2019

Änderung Kommunalwahlordnung NRW

Die Geschäftsstelle erreicht vermehrt die Anfrage, ob und wann eine Änderung der Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO) zu erwarten sei. Aus diesem Grund möchten wir für unsere Mitgliedskommunen an dieser Stelle nochmals auf den Schnellbrief Nr. 105/2019 vom 16. April 2019 hinweisen,  in dem wir über den Erlass des Innenministeriums vom 12. April 2019 informieren.

Nach unserem derzeitigem Kenntnisstand  sollen die Änderungen der KWahlO  im Oktober 2019 in Kraft treten und betreffen insbesondere eine über Art. 2 § 3 der Novelle hinausgehende Übergangsregelung für § 78 KWahlO für die Einteilung der Wahlgebiete.

Das Ministerium des Innern bittet darum, mit Blick auf die beabsichtigte Fortschreibung der Kommunalwahlordnung, die Meldedaten zum Stichtag 30.04.2019 / 24:00 Uhr zu sichern, damit sie zukünftig für die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke zur Verfügung stehen.  Trotz der erwarteten Änderungen der KWahlO ist bereits jetzt im Vorfeld eine Einteilung der Wahlbezirke anhand der Maßstäbe des o.g. Erlasses des Innenministeriums möglich.

Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass der seit Ende April geltende Satz 4 des § 4 Abs. 2 KWahlG, wonach sog. Drittstaatler bei der Ermittlung der Einwohnerzahl für die Wahlbezirkseinteilung unberücksichtigt bleiben, laut Medienberichten Gegenstand eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens ist, das kürzlich von den Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN angestrengt wurde. Daneben betrifft dieses Verfahren auch die Abschaffung der Stichwahl.

Sollte der Verfassungsgerichtshof NRW § 4 Abs. 2 Satz 4 KWahlG mit der Landesverfassung für unvereinbar oder nichtig erklären, würde der Anlass für weitere Anpassungen des § 78 KWahlO, die ausdrücklich auf eine Einwohnerzahl ohne Drittstaatler abstellen, entfallen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen sein wird, die abschließend Rechtssicherheit herstellt, ist bisher nicht bekannt. Der Erlass ist für Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich in der Rubrik Fachinformationen / Fachgebiete / Recht, Personal, Organisation/ Wahlrecht abrufbar.

Az.: 13.2.3-002/002

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