Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 744/2007 vom 12.11.2007

Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Am 08.11.2007 hat der Deutsche Bundestag das zweite Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Mit dem Änderungsgesetz wird die Zukunft der Regionalisierungsmittel für die nächsten Jahre bestimmt. So wurde festgelegt, dass die Länder im Jahr 2008 6,7 Mrd. Euro Regionalisierungsmittel erhalten. Vom Jahre 2009 an wird der Betrag jährlich um 1,5 % gesteigert. Bis zur von der Bundesregierung vorgesehenen Überprüfung der Höhe der Mittel in 2014 wird der Bund insgesamt knapp 49 Mrd. Euro Regionalisierungsmittel an die Länder zahlen. Nach 2015 ist eine erneute Festsetzung der Mittel vorgesehen.

Az.: III 645-00

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