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StGB NRW-Mitteilung 854/1999 vom 20.12.1999

Änderung des Datensatzes für das Meldewesen

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat eine Änderung des Datensatzes für das Meldewesen herausgegeben. Geändert hat sich das Blatt zum möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Die zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung tritt am 01.01.2000 in Kraft. Darin enthalten ist die Pflicht der Wegzugsbehörden, nach § 3 Abs.1 auch Angaben über den möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu übermitteln. Die Angabe wird als Blatt 2303 in den Datensatz für das Meldewesen - Einheitlicher Bundes-/Länderteil - (DSMeld) eingefügt.

Das Bundesministerium des Inneren bittet um die Benachrichtigung der Meldebehörden.

Quelle: DStGB Aktuell 4699 vom 19. November 1999

Az.: I/2 110-00

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